Grenzüberschreitende Logistik: Mehr Sicherheit durch anforderungsgerechte IT-Lösungen

7.04.2015

Redaktion: Herr Sexauer, wie wirken sich Beschränkungen des Handels – zum Beispiel mit Russland – auf die Nachfrage nach Softwarelösungen zur Sanktionsprüfung oder Exportkontrolle aus?

Clemens Sexauer: Wir verzeichnen seit etwa Mitte 2014 eine stark erhöhte Nachfrage. Für unsere Software zur Exportkontrolle mit Anbindung an die Sanktionsprüfung haben wir im Jahr 2014 doppelt so viele Bestellungen wie 2013 erhalten. Außerdem ist die Nachfrage nach unserem kostenlosen Testzugang für die BEO-Sanktionsprüfung aufgrund der Krimkrise im Jahr 2014 um 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Entsprechend hat in der Folgezeit auch die Zahl der Vertragsabschlüsse für die Vollversion der BEO-Sanktionsprüfung zugenommen. Diese Zahlen sind ein deutliches Zeichen dafür, dass sich Unternehmen aktuell verstärkt mit den Themen Sicherheit und Compliance im internationalen Warenverkehr auseinandersetzen.

Redaktion: Welche Richtlinien und Vorgaben müssen Unternehmen denn erfüllen, damit sie bei der grenzüberschreitenden Logistik auf der sicheren Seite sind?

Clemens Sexauer: Die EU hat verbindliche Regeln für den internationalen Warenverkehr aufgestellt. Zum einen ist der Handel mit terrorverdächtigen Personen und Unternehmen verboten. Diese sind auf den so genannten Sanktionslisten verzeichnet. Exportierende Unternehmen müssen ihre Geschäftskontakte anhand dieser Listen prüfen. Zum anderen können Sanktionen auch in Form von Embargos gegen bestimmte Länder verhängt werden. Das Russlandembargo war in den letzten Monaten ja ein vieldiskutiertes Thema. Auf der Güterebene gibt es ebenfalls Vorgaben: Manche Güter dürfen gar nicht oder nur unter bestimmten Auflagen international versendet werden. Das trifft zum Beispiel auf Dual-Use-Güter zu, die sowohl für militärische als auch für zivile Zwecke genutzt werden können. Um hier auf der sicheren Seite zu sein, müssen Unternehmen die Ausfuhrlisten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) prüfen. Auf ihnen sind alle Güter verzeichnet, für die man eine Ausfuhrgenehmigung benötigt.

Redaktion: Das hört sich ziemlich aufwändig an. Wie können Softwarelösungen bei der Einhaltung dieser Richtlinien helfen?

Clemens Sexauer: Die wichtigsten Vorteile einer Softwarelösung liegen auf der Hand: Die Programme basieren auf den aktuellen gesetzlichen Zollbestimmungen und werden ständig aktualisiert. Alle Prozesse laufen automatisiert ab und lassen sich damit schneller abwickeln. Fehler, beispielsweise durch die versehentliche Falscheingabe von Daten, sind praktisch ausgeschlossen. Darüber hinaus bietet die softwarebasierte Verwaltung und Archivierung aller Arbeitsschritte ein hohes Maß an Sicherheit: Die BEO-Systeme speichern Daten für den gesetzlich vorgegebenen Zeitraum von zehn Jahren revisionssicher ab. Kunden können so wichtige Teilschritte der Zollabwicklung langfristig nachweisen – und das völlig papierlos. Unsere Softwarepakete zur Exportkontrolle und zur Sanktionsprüfung passen wir außerdem laufend an Kundenanforderungen an. Nutzer können Daten einzeln oder als Datei prüfen und dabei aus unterschiedlichen Formaten das für sie passende wählen. Eine wichtige Funktion für größere Unternehmen ist die zeitgleiche Bearbeitung der Daten durch verschiedene User. Das geht mit unseren Lösungen auch von verschiedenen Unternehmensstandorten aus.

Redaktion: Herr Sexauer, herzlichen Dank für das Gespräch.

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