BEO-E-DEC

In der Schweiz gibt es das e-dec-Verfahren für die Zollabfertigung von importierten Waren. Für dieses sogenannte Cargo Processing (Warenabfertigung) ist die Eidgenössischen Zollverwaltung zuständig. Wenn der Firmensitz Ihres Unternehmens oder einer Ihrer Tochterfirmen in der Schweiz ist, können Sie dieses Verfahren für alle Importe nutzen. Mit Hilfe unserer Software BEO-E-DEC, die dieses Verfahren nutzt, können Sie Ihre Importe dann deutlich sicherer, komfortabler und schneller bei der Eidgenössischen Zollverwaltung anmelden. Es gibt gute Gründe, sich für das e-dec-Verfahren zu entscheiden:

Es gibt gute Gründe, sich für das e-dec-Verfahren zu entscheiden:

     schnellere Zollabfertigung der Waren
     einheitliche und schlankere Prozesse führen zu Kosteneinsparungen
     das Deklarieren von Importen ist 24 Stunden am Tag möglich und nicht
     örtlich gebunden
     die Daten für den Vorgang müssen nur einmal elektronisch erfasst werden
     und sind jederzeit und überall nachvollziehbar
     automatische Rückmeldungen für zugelassene Versender möglich
     die Prozesse sind transparent und jederzeit rückverfolgbar
     der Aufwand für die Nachbearbeitung der Importe entfällt
     kein Versand der Ausfuhrlisten am Ende des Monats nötig
     automatische Archivierung der Vorgänge

Zukünftig sollen auch weitere bestehende Produkte wie das elektronische Zollabfertigungssystem M90 oder das formularbasierte Transitverfahren von e-dec abgelöst werden.

Hier ein kleiner Einblick in die Software:

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