Jede Ware, die aus der EU exportiert oder in die EU importiert wird, muss in den Zolltarif eingereiht werden. Von der richtigen Einreihung (Tarifierung) hängen beispielsweise die Höhe der Zölle und Steuern, Präferenzbegünstigungen, Exportkontrollmaßnahmen sowie erforderliche Ein- und Ausfuhrgenehmigungen bis hin zu zollrechtlichen Verfahrenserleichterungen ab. Eine falsche Einreihung von Waren in den Zolltarif zählt zu den häufigsten Fehlerquellen bei Betriebsprüfungen durch den Zoll und kann für Exporteur und Importeur erhebliche Konsequenzen haben.
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