Ihre Pflichten
Vier Prüfpflichten, die jeden Exporteur betreffen
Trade Compliance ist kein einzelnes Thema, sondern eine Reihe von Pflichten mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Diese Übersicht zeigt, welches Modul welche abdeckt.
Unsere Lösungen
Zwei Module, die zusammen greifen
Beide lassen sich einzeln nutzen. Gemeinsam decken sie die Prüfpflichten vor jeder Auftragsfreigabe ab: Partner und Ware, in einem Protokoll.
Angrenzende Lösungen
Was häufig dazugehört
Compliance endet nicht bei der Prüfung. Diese Module greifen im selben Prozess.
Branchen
Compliance Software für Industrieunternehmen
Integrationen
Prüfung direkt aus Ihrem ERP-System
Compliance-Prüfungen wirken nur, wenn sie im Prozess stattfinden statt daneben. BEO prüft dort, wo der Auftrag entsteht: im ERP, vor der Freigabe.
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Business Central sowie Finance & Operations
REST-API
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Anbindung an Shopsysteme, CRM und weitere Systeme: überall dort, wo Geschäftspartner neu angelegt werden
FAQ
Häufige Fragen zu Compliance Software
Was ist Trade Compliance Software?+
Trade Compliance Software prüft automatisiert, ob ein Außenhandelsgeschäft zulässig ist: ob der Geschäftspartner auf einer Sanktionsliste steht, ob die Ware genehmigungspflichtig ist und ob für das Bestimmungsland Beschränkungen gelten. Der zweite, oft wichtigere Teil ist die Dokumentation, im Prüfungsfall zählt nicht, dass geprüft wurde, sondern dass es belegbar ist.
Worin unterscheiden sich Sanktionslistenprüfung und Exportkontrolle?+
Die Sanktionslistenprüfung prüft Personen und Unternehmen. Also mit wem Sie Geschäfte machen. Die Exportkontrolle prüft Ware und Bestimmungsland. Also was Sie wohin liefern dürfen. Beide Pflichten bestehen unabhängig voneinander: Ein zulässiger Kunde kann eine unzulässige Ware bestellen, und eine harmlose Ware kann an einen gelisteten Empfänger gehen.
Reicht es nicht, einmal jährlich gegen die Listen zu prüfen?+
Nein. Sanktionslisten werden laufend geändert, teils mehrfach im Monat. Ein Kunde, der bei Auftragsanlage unbedenklich war, kann bei Auslieferung gelistet sein. Deshalb prüft BEO nicht nur bei der Anlage, sondern erneut, sobald sich eine Liste ändert, und meldet, wenn ein Bestandspartner betroffen ist.
Genügt nicht die kostenlose EU-Sanktionsliste?+
Für eine Einzelabfrage ja. Sobald es um mehrere tausend Geschäftspartner geht, scheitert der Ansatz an drei Punkten: Namensvarianten und Schreibweisen werden bei manuellem Abgleich übersehen, US-Listen sind nicht enthalten, und es entsteht kein Protokoll. Der letzte Punkt ist im Prüfungsfall der entscheidende.
Wie werden die Prüfungen dokumentiert?+
Jede Prüfung wird mit Zeitpunkt, geprüftem Datensatz, verwendetem Listenstand und Ergebnis abgelegt, auch die ohne Treffer. Damit lässt sich Jahre später belegen, dass zum jeweiligen Zeitpunkt korrekt geprüft wurde.

