BEO Compliance Software

Compliance Software
für Export und Sanktionsprüfung

Sanktionslisten und Ausfuhrbestimmungen sind keine Jahresaufgabe. Sie ändern sich während laufender Aufträge. BEO prüft Ihre Geschäftspartner und Ihre Ware automatisch im Hintergrund und protokolliert jede Prüfung so, dass sie Jahre später noch belegbar ist.

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Alle EU- & US-ListenMade in GermanyLückenlose Dokumentation
Industrieunternehmen aus Maschinenbau, Chemie und Medizintechnik sichern ihre Exporte mit BEO ab.
Dockweiler
Corning
Bausch+Ströbel
EagleBurgmann
Crane Co.
Enovis
Mahr
Bucher Hydraulics
Conductix-Wampfler
Kaltenbach
Renfert
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Ihre Pflichten

Vier Prüfpflichten, die jeden Exporteur betreffen

Trade Compliance ist kein einzelnes Thema, sondern eine Reihe von Pflichten mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Diese Übersicht zeigt, welches Modul welche abdeckt.

Geschäftspartner gegen Sanktionslisten prüfen
Kunden, Lieferanten und weitere Kontakte gegen die einschlägigen EU-, UN- und US-Listen. Laufend, nicht nur bei der Neuanlage. Modul: BEO Sanktionslistenprüfung.
Genehmigungspflicht der Ware prüfen
Ob die Ware auf der Ausfuhrliste oder der Dual-Use-Verordnung steht und ob eine Ausfuhrgenehmigung nötig ist. Modul: BEO Exportkontrolle.
Embargos je Bestimmungsland prüfen
Länderbezogene Beschränkungen und Waffenembargos, die unabhängig von der Warennummer greifen. Modul: BEO Exportkontrolle.
Prüfungen nachweisbar dokumentieren
Jede Prüfung mit Zeitpunkt, Listenstand und Ergebnis: die eigentliche Anforderung im Prüfungsfall. Modul: Beide Module.
Sanktionsprüfung
Unsere Lösungen

Zwei Module, die zusammen greifen

Beide lassen sich einzeln nutzen. Gemeinsam decken sie die Prüfpflichten vor jeder Auftragsfreigabe ab: Partner und Ware, in einem Protokoll.

Compliance

BEO Sanktion

Automatisiertes Sanktionslisten-Screening gegen EU-, UN- und OFAC-Listen, bei Anlage, Änderung und jeder Listenaktualisierung, mit lückenlosem Prüfprotokoll.

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Compliance

BEO EXPORTKONTROLLE

Software für die Exportkontrolle. Automatischer Abgleich gegen die Ausfuhrlisten, Ermittlung der AL-Nummern und revisionssichere Dokumentation jeder Prüfung.

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Angrenzende Lösungen

Was häufig dazugehört

Compliance endet nicht bei der Prüfung. Diese Module greifen im selben Prozess.

Zollsoftware

BEO Präferenzmanagement

Software für Präferenzkalkulation und Lieferantenerklärungs-Management: zollfrei liefern und die Ursprungseigenschaft jederzeit belegen können.

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Zollsoftware

BEO ATLAS AUSFUHR

Zollzertifizierte Software für ATLAS-Ausfuhranmeldungen (AES): Auftragsdaten direkt aus dem ERP, Ausgangsvermerk automatisch archiviert.

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Zollsoftware

Zollsoftware

Zertifizierte Module für Ausfuhr, Einfuhr, Versandverfahren und mehr: mit direkter ATLAS-Anbindung, unabhängig von Ihrem ERP-System.

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Branchen

Compliance Software für Industrieunternehmen

Maschinen- und Anlagenbau
Anlagen mit Dual-Use-Komponenten und wechselnden Bestimmungsländern. Die Genehmigungspflicht entscheidet sich oft erst auf Positionsebene.
Chemie
Stoffe, die zugleich unter Gefahrgut- und Ausfuhrrecht fallen. Die Prüfung muss vor der Versandplanung stehen, nicht danach.
Elektronik und Halbleiter
Der Bereich mit den häufigsten Listenänderungen der letzten Jahre. Eine einmalige Prüfung bei Auftragsanlage reicht hier nicht aus.
Medizintechnik
Export in viele Märkte bei hoher Dokumentationsdichte: Prüfnachweise gehören in dieselbe Akte wie die Zolldokumente.
Integrationen

Prüfung direkt aus Ihrem ERP-System

Compliance-Prüfungen wirken nur, wenn sie im Prozess stattfinden statt daneben. BEO prüft dort, wo der Auftrag entsteht: im ERP, vor der Freigabe.

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REST-API
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Anbindung an Shopsysteme, CRM und weitere Systeme: überall dort, wo Geschäftspartner neu angelegt werden
FAQ

Häufige Fragen zu Compliance Software

Was ist Trade Compliance Software?+
Trade Compliance Software prüft automatisiert, ob ein Außenhandelsgeschäft zulässig ist: ob der Geschäftspartner auf einer Sanktionsliste steht, ob die Ware genehmigungspflichtig ist und ob für das Bestimmungsland Beschränkungen gelten. Der zweite, oft wichtigere Teil ist die Dokumentation, im Prüfungsfall zählt nicht, dass geprüft wurde, sondern dass es belegbar ist.
Die Sanktionslistenprüfung prüft Personen und Unternehmen. Also mit wem Sie Geschäfte machen. Die Exportkontrolle prüft Ware und Bestimmungsland. Also was Sie wohin liefern dürfen. Beide Pflichten bestehen unabhängig voneinander: Ein zulässiger Kunde kann eine unzulässige Ware bestellen, und eine harmlose Ware kann an einen gelisteten Empfänger gehen.
Nein. Sanktionslisten werden laufend geändert, teils mehrfach im Monat. Ein Kunde, der bei Auftragsanlage unbedenklich war, kann bei Auslieferung gelistet sein. Deshalb prüft BEO nicht nur bei der Anlage, sondern erneut, sobald sich eine Liste ändert, und meldet, wenn ein Bestandspartner betroffen ist.
Für eine Einzelabfrage ja. Sobald es um mehrere tausend Geschäftspartner geht, scheitert der Ansatz an drei Punkten: Namensvarianten und Schreibweisen werden bei manuellem Abgleich übersehen, US-Listen sind nicht enthalten, und es entsteht kein Protokoll. Der letzte Punkt ist im Prüfungsfall der entscheidende.
Jede Prüfung wird mit Zeitpunkt, geprüftem Datensatz, verwendetem Listenstand und Ergebnis abgelegt, auch die ohne Treffer. Damit lässt sich Jahre später belegen, dass zum jeweiligen Zeitpunkt korrekt geprüft wurde.
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