Für welche Präferenzabkommen kann kalkuliert werden?+
Die Software berücksichtigt die Ursprungsregeln des jeweiligen Abkommens sowie die Pan-Euro-Mediterrane Kumulierung. Ändern sich Regelwerke oder kommen Abkommen hinzu, wird die Software angepasst: ohne Zusatzkosten.
Was ist der Unterschied zwischen Präferenznachweis und Ursprungszeugnis?+
Zwei verschiedene Dinge, die häufig verwechselt werden. Ein Präferenznachweis (EUR.1 oder Ursprungserklärung auf der Rechnung) belegt den präferenziellen Ursprung nach den Regeln eines Freihandelsabkommens und führt zu Zollermäßigung oder Zollfreiheit im Einfuhrland. Ein Ursprungszeugnis belegt den nichtpräferenziellen Ursprung, wird von der IHK ausgestellt und dient handelsrechtlichen Zwecken. Es senkt keinen Zoll. BEO Präferenzmanagement arbeitet mit dem präferenziellen Ursprung. Die Beantragung eines Ursprungszeugnisses bei der IHK unterstützt BEO Präferenzmanagement nicht.
Was passiert bei einem Nachprüfungsersuchen?+
Die Zollbehörde des Einfuhrlands kann jeden ausgestellten Präferenznachweis nachträglich überprüfen lassen. Sie müssen dann belegen, dass die Ursprungseigenschaft zum Zeitpunkt der Ausstellung tatsächlich vorlag. In BEO ist jede Kalkulation mit Datenstand, angewandter Regel und den zugrunde liegenden Lieferantenerklärungen archiviert. Der Nachweis ist reproduzierbar, auch nach Jahren. Genau das ist bei einer Excel-Historie in der Regel nicht mehr möglich.
Wir bekommen viele Lieferantenerklärungen nicht zurück. Ändert die Software daran etwas?+
Ja, aber nicht durch Magie. Die Software fordert Erklärungen direkt beim Lieferanten an, erinnert automatisch vor Ablauf und dokumentiert den Rücklauf. Das erhöht die Quote deutlich, weil das Nachfassen nicht mehr an einer Person hängt. Genauso wichtig: Fehlende Erklärungen sind jederzeit sichtbar: Sie kalkulieren nicht versehentlich auf unvollständiger Grundlage.
Was ist der Schwellenwert und warum ist er wichtig?+
Der Schwellenwert ist der Mindestverkaufspreis, ab dem ein Erzeugnis präferenzberechtigt ist. Er zeigt damit, wie weit der Verkaufspreis sinken kann, bevor die Präferenzberechtigung verloren geht. Ändern sich relevante Kalkulationsgrundlagen, etwa die Einkaufspreise von Vormaterialien, wird neu kalkuliert. So erkennen Sie frühzeitig, ob die Präferenzberechtigung weiterhin besteht.
Wie oft muss neu kalkuliert werden?+
Immer dann, wenn sich die Grundlage ändert. Also bei neuen Stücklisten, geänderten Einkaufspreisen oder ausgelaufenen Lieferantenerklärungen. Deshalb ist die Stapelkalkulation über den gesamten Artikelstamm wichtiger als die schnelle Einzelrechnung: Sie können regelmäßig über alles rechnen, statt zu entscheiden, welche Erzeugnisse betroffen sein könnten.
Wir sind reines Handelsunternehmen ohne eigene Fertigung. Brauchen wir das?+
Wahrscheinlich nicht im vollen Umfang. Ohne eigene Fertigung gibt es nichts zu kalkulieren. Sie geben den Ursprung weiter, den Ihr Lieferant nachweist. Was Sie brauchen, ist ein zuverlässiges Management der eingehenden Lieferantenerklärungen. Sprechen Sie uns an; in solchen Fällen ist ein reduzierter Zuschnitt oft die passendere Lösung.
Wie kommen unsere Stücklisten und Preise ins System?+
Über eine Datenschnittstelle zu Ihrem ERP. Materialstämme, Stücklisten, Einkaufspreise sowie Lieferanten- und Kundendaten werden übernommen; Kalkulationsergebnisse und Schwellenwerte können zurückgeschrieben werden. Vorhandene Lieferantenerklärungen lassen sich importieren. Der Aufwand liegt erfahrungsgemäß weniger in der Schnittstelle als in der Datenqualität: insbesondere in der Vollständigkeit der Stücklisten.
Reicht unsere Excel-Lösung nicht?+
Bei einer zweistelligen Zahl von Erzeugnissen, stabilen Preisen und wenigen Lieferanten ist Excel vertretbar. Die Grenze liegt nicht bei der Rechnung, sondern beim Nachweis: Listenregeln je Warennummer und Zielgebiet, Neuberechnung bei Preis- und Stücklistenänderungen, Überwachung der Lieferantenerklärungen und der Nachweis des Datenstands nach drei Jahren sind in Tabellen nur mit erheblichem Aufwand zuverlässig abzubilden. Sobald Sie regelmäßig Präferenznachweise ausstellen, ist die entscheidende Frage nicht die Rechengeschwindigkeit, sondern ob Sie in drei Jahren noch belegen können, worauf ein Nachweis beruhte.