Die Nutzung eines Zolllagers bietet zahlreiche Vorteile: Solange Waren dort bevorratet werden, müssen sie nicht verzollt oder versteuert werden. Erst mit der Einführung in den freien Warenverkehr fallen Kosten wie Zölle oder Einfuhrumsatzsteuern (EUSt) an. Im Falle von Transitgütern, die in Deutschland nur zwischengelagert werden, entfällt die Abgabenlast durch die Nutzung eines Zolllagers ganz. Viele Firmen wickeln das Zolllagerverfahren derzeit noch im Papierformat ab. Dabei lassen sich die Prozesse mit einer elektronischen Lösung deutlich optimieren: „Mit dem neu zertifizierten BEO-Modul erfolgt die Überführung von Waren in ein Zolllager IT-gestützt und lässt sich damit wesentlich schneller bewerkstelligen“, so Clemens Sexauer, Geschäftsführer der BEO GmbH. Alle relevanten Dokumente wie die Einzelzollanmeldung, die Sammelerledigung oder die Bestätigung vorzeitiger Anmeldungen können Nutzer über die Eingabemaske zeiteffizient erstellen und versenden. Darüber hinaus lassen sich Nachrichten des Zolls elektronisch weiterverarbeiten. Dazu zählen Verarbeitungsmitteilungen und Abgabenbescheide sowie Bestandsinformationen zum genutzten Zolllager. Die Software kann an alle weiteren Lösungen zur elektronischen Zollabwicklung mit ATLAS angebunden werden. Dadurch ist eine Beendigung des Zolllagerverfahrens mit den Nachrichten Einfuhr, Ausfuhr oder NCTS möglich. Das BEO-Modul ist als Inhouse- oder Software-as-a-Service-Lösung (SaaS) erhältlich und steht je nach individuellem Kundenbedarf in unterschiedlichen Leistungspaketen zur Verfügung.