Zoll-Info

USA erheben Zusatzzölle auf Drohnen und Drohnenteile

Die USA führen neue Zusatzzölle auf Drohnen und Drohnenteile ein. Die Maßnahmen greifen stufenweise ab dem 3. September und dem 9. Februar 2027. Für Waren mit Ursprung in der EU gilt laut GTAI ein reduzierter Satz von 15 Prozent, sofern der Ursprung nachgewiesen werden kann.

Quelle und weitere Informationen: GTAI

CBAM: Neue EU-Leitfäden für die definitive Phase veröffentlicht

Die EU-Kommission hat zehn neue Leitfäden zur Umsetzung des Carbon Border Adjustment Mechanism in der definitiven Phase veröffentlicht. Sie unterstützen Unternehmen bei Monitoring, Emissionsberechnung, Standardwerten und der Vorbereitung auf verifizierbare CBAM-Daten.

Quelle und weitere Informationen: Europäische Kommission

EU verhängt Antidumpingzölle auf Terephthalsäure

Die EU-Kommission hat endgültige Antidumpingzölle auf Terephthalsäure aus Südkorea und Mexiko eingeführt. Für Importe aus Südkorea gelten Zollsätze von 6,1 bis 13,3 Prozent, für Mexiko 24,1 Prozent. Terephthalsäure ist ein Vorprodukt für PET und damit relevant für Verpackungen, Kunststoffflaschen und Textilien.

Quelle und weitere Informationen: Europäische Kommission

EU-Stahlregelung: Produktumfang könnte erweitert werden

Die EU-Kommission prüft, ob weitere Stahlprodukte in den Anwendungsbereich der EU-Stahlregelung aufgenommen werden sollen. Betroffen sein könnten unter anderem Rohre und Hohlprofile aus Gusseisen, Draht sowie geschmiedete Stäbe. Die Konsultation läuft bis Ende September; die Bewertung soll bis Ende 2026 abgeschlossen werden. Für Importeure, Händler und stahlverarbeitende Unternehmen kann daraus neuer Prüfbedarf entstehen.

Quelle und weitere Informationen: Europäische Kommission

CBAM: EU berichtigt Standardwerte rückwirkend ab 2026

Die Europäische Kommission hat die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1740 veröffentlicht. Damit werden Anhänge zu den CBAM-Standardwerten berichtigt, unter anderem zu Produktionswegen, Einheiten, länderspezifischen Standardwerten und KN-Codes. Die Änderungen gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2026.

Quelle und weitere Informationen: Deutsche Emissionshandelsstelle DEHSt

Warenverkehr mit Mexiko: Veröffentlichung des Modernisierten Gesamtabkommens und des Interims-Handelsabkommens

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 31. Juli 2026 im Amtsblatt (EU) L/2026/1509 das Abkommen über eine strategische Partnerschaft in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten („Modernisiertes Gesamtabkommen“, MGA) andererseits. Das Datum des Inkrafttretens des Modernisierten Gesamtabkommens ist noch nicht bekannt, da die Ratifizierung durch die EU und Mexiko noch aussteht. Auf EU-Seite bedeutet das, dass das MGA von allen Mitgliedstaaten nach ihren nationalen Verfahren ratifiziert werden muss.

Quelle und weitere Informationen: zoll.de

Handelsbeziehungen mit den USA

Zusätzliche Zölle auf bestimmte Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika bleiben weiterhin ausgesetzt. Gleichzeitig mit der Aufhebung der bisherigen Verordnungen wurden jedoch neue zusätzliche Zölle auf bestimmte Waren mit Ursprung in den USA eingeführt. Die Anwendung dieser zusätzlichen Zölle wurde seitdem fortlaufend, zuletzt mit der DVO (EU) 2026/1893 vom 30. Juli 2026 ausgesetzt.

Quelle und weitere Informationen: zoll.de

Indonesien: Freihandelsabkommen rückt näher

Die EU hat Ende Juni 2026 die nächsten formalen Schritte für das Freihandelsabkommen mit Indonesien eingeleitet. Besonders interessant für Unternehmen sind die geplante Abschaffung von mehr als 98 Prozent der Zölle sowie die stärkere Absicherung von Lieferketten für kritische Rohstoffe. Das Thema dürfte in den kommenden Monaten weiter an Bedeutung gewinnen, da die Unterzeichnung des Abkommens noch 2026 erwartet wird.

Präferenzbehandlung / Warenverkehr mit Gibraltar

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 14. Juli 2026 im Amtsblatt (EU) L/2026/1562 das Abkommen in Bezug auf Gibraltar zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits. Kommen die Waren für eine Zollpräferenzbehandlung gemäß dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits in Betracht, so werden die jeweiligen Zollkontingente und Zölle sowie gegebenenfalls die Verfahren der Überprüfung und der Verwaltungszusammenarbeit angewandt.

EU und USA: Neue Zollvorteile seit dem 1. Juli

Die EU hat mit der Verordnung (EU) 2026/1455 zahlreiche Einfuhrzölle auf US-Ursprungswaren abgeschafft und neue Zollkontingente für ausgewählte Agrarprodukte eröffnet. Für die Zollbegünstigungen ist derzeit der Nachweis des nichtpräferenziellen Ursprungs maßgeblich. Importierende Unternehmen sollten prüfen, ob ihre Waren von den neuen Regelungen profitieren.

Exportkontrollbericht der EU 2026

Die EU setzt ihre Anstrengungen zur wirksameren Kontrolle von Dual-Use-Gütern weiter fort und verbessert gleichzeitig Transparenz und Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten. Der aktuelle Bericht zeigt: 2024 wurden Ausfuhren im Wert von rund 77,6 Mrd. Euro genehmigt, gleichzeitig aber auch zahlreiche Transaktionen aus Sicherheitsgründen untersagt. Zudem kündigt die Kommission weitere Maßnahmen an – etwa strengere Russland-Beschränkungen, aktualisierte Güterlisten und eine Überprüfung des bestehenden Systems. In der ersten Julihälfte plant die EU-Kommission zudem eine öffentliche Konsultation zu den EU-Exportkontrollen zu starten.

Quelle und weitere Informationen: Europäische Kommission

Die neue APS-Verordnung / Schema allgemeiner Zollpräferenzen

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 22. Juni 2026 im Amtsblatt die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2026 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 978/2012. Seit 1971 gewährt die Union im Rahmen ihres Schemas allgemeiner Zollpräferenzen Entwicklungsländern Zollpräferenzen. Dieses APS-Schema wird nun ab 1. Januar 2027 neu geregelt und die bisherige Verordnung damit aufgehoben.

Quelle und weitere Informationen: zoll.de

Onlineverpflichtung ab 1. Oktober 2026 für EORI-Formulare im Bereich Allgemeines Zollrecht

Ab dem 1. Oktober 2026 wird die Nutzung des Zoll-Portals für die Beantragung oder Beendigung einer EORI- oder Niederlassungsnummer sowie der Änderung der Stammdaten verpflichtend. Grundlage für die Verpflichtung ist Art. 6 Abs. 1 UZK (Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union).

Quelle und weitere Informationen: zoll.de

Stahlinstrument / neue zusätzliche Zölle auf Stahlerzeugnisse

Mit der am 24. Juni 2026 veröffentlichten VO (EU) 2026/1384 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2026 zur Eindämmung der negativen handelsbezogenen Auswirkungen globaler Überkapazitäten auf dem Stahlmarkt der Union und zur Änderung der Verordnung (EU) 2020/2170 werden neue zusätzliche Zölle auf bestimmte Stahlerzeugnisse eingeführt. Das sogenannte Stahlinstrument gilt ab dem 1. Juli 2026.

Quelle und weitere Informationen: zoll.de

Stahl-Überkapazitäten: Rat gibt grünes Licht für neue Vorschriften, um EU-Stahlmarkt vor weltweiten Überkapazitäten zu schützen

Die EU hat neue Schutzmaßnahmen für den Stahlmarkt beschlossen, die ab dem 1. Juli 2026 gelten und auf globale Überkapazitäten reagieren. Kern ist ein verschärftes Zollkontingentsystem mit niedrigeren Importquoten, höheren Zöllen und strengeren Herkunftsnachweisen. Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen, die EU-Stahlindustrie zu schützen und gleichzeitig eine verlässliche Versorgung für nachgelagerte Industrien sicherzustellen.

Quelle und weitere Informationen: Europäischer Rat

Importabwicklung / Versand nach Algerien nur nach erfolgter Domizilierung möglich

Die algerische Zentralbank hat neue Vorgaben für die Importabwicklung eingeführt. Künftig ist jede Einfuhr von Waren an eine vorherige Bankdomizilierung gebunden. Der Versand durch den ausländischen Lieferanten darf erst erfolgen, nachdem die Importtransaktion bei einer zugelassenen Bank registriert (domiziliert) wurde.

Quelle und weitere Informationen: GTAI

Rat setzt Zölle auf bestimmte Düngemittel für ein Jahr aus

Der Rat hat beschlossen, die Zölle auf wichtige, in der EU-Landwirtschaft verwendete stickstoffhaltige Düngemittel ein Jahr lang auszusetzen. Das betrifft auch Düngemittel-Grundstoffe wie Harnstoff und Ammoniak. So sollen die Kosten für die Landwirte und die Düngemittelindustrie in der EU gesenkt werden, indem ihnen nach Schätzungen der Europäischen Kommission Einfuhrzölle in Höhe von rund 60 Mio. € erspart bleiben. Damit sinkt auch die Abhängigkeit der EU von Düngemitteln aus Russland und Belarus und wird dazu beigetragen, ein stärker diversifiziertes Handelsnetz in diesem Bereich aufzubauen.

Quelle und weitere Informationen: Europäischer Rat

Carnet ATA ab dem 1. Juni 2026 auch digital (eATA)

Im Rahmen des EU-weiten Starts der von der International Chamber of Commerce (ICC) bereitgestellten Anwendung „ATA Carnet Customs“ (nachstehend „eATA-Anwendung“) zum 1. Juni 2026 wird das vollständig digitale Carnet ATA zunächst ausschließlich in Deutschland und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen und dem Vereinigten Königreich eingeführt. Eine Übergangsphase bis derzeit 2027 erlaubt in Einzelfällen auch weiterhin das Papierverfahren.

Quelle und weitere Informationen: zoll.de

Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze / Zusammenfassender Beitrag zur Umsetzung der Pauschalverzollung

Mit der Verordnung 2026/382 des Rates der Europäischen Union wurde die Verordnung 1186/2009 (ZollbefreiungsVO) mit Wirkung zum 1. Juli 2026 geändert. Statt der bislang in der ZollbefreiungsVO vorgesehenen Einfuhrabgabenfreiheit für Waren in Sendungen mit einem Gesamtwert bis 150 Euro ist ab dem genannten Datum ein pauschaler Zoll von 3 Euro pro Ware (das bedeutet je angemeldeter Position der Zollanmeldung) vorgesehen. Für Unternehmen, die beabsichtigen, ab dem 1. Juli 2026 als Beteiligte im Fernabsatzverkehr tätig zu werden, empfiehlt sich die frühzeitige Kontaktaufnahme zu dem für Sie örtlich zuständigen Betriebs-Hauptzollamt oder Aufschub-Hauptzollamt.

Quelle und weitere Informationen: zoll.de

Fragebogen zollrechtliche Bewilligungen aktualisiert

Der Fragebogen zollrechtliche Bewilligungen wurde umfassend überarbeitet/aktualisiert und ist ab dem 1. Juni 2026 für sämtliche zollrechtliche Bewilligungen, die im Teil I – Allgemeine Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens – genannt sind, im Rahmen des Antrags- und Überwachungsverfahrens (Monitoring) zu verwenden.

Quelle und weitere Informationen: zoll.de

ATLAS-Teilnehmerinformation 0956/26 zum Mercosur-Abkommen

Die neue ATLAS-Teilnehmerinformation enthält Informationen zum ATLAS-Einfuhr Mercosur-Abkommen: neue Maßeinheiten bei Lizenzkontingenten.

Quelle und weitere Informationen: zoll.de

Das Handbuch zum EU-Mercosur-Abkommen

Germany Trade & Invest (GTAI) hat eine aktuelle Übersicht zum EU MERCOSUR Abkommen veröffentlicht und ordnet insbesondere die zoll- und ursprungsrechtlichen Regelungen ein. Das Interimsabkommen wird seit dem 1. Mai vorläufig angewendet und bringt schrittweise Zollsenkungen sowie neue Vorgaben zu Ursprungsregeln und Präferenznachweisen mit sich.

Quelle und weitere Informationen: GTAI

Besonderheiten bei der Ausfertigung von Lieferantenerklärungen für MERCOSUR-Staaten

Für die Ausfertigung von Lieferantenerklärungen ist die offiziell zulässige Abkürzung für die MERCOSUR-Staaten „MERCOSUR“. Es ist zwingend die Nennung von „MERCOSUR“ erforderlich. Einzelne Staaten alleine aufzuführen, ist nicht ausreichend. Sie müssen nicht zusätzlich zu „MERCOSUR“ aufgeführt werden. Sie können allerdings in Klammern genannt werden.

Quelle und weitere Informationen: zoll.de

EU Zollreform beschlossen: Rat und Parlament einigen sich auf umfassende Neugestaltung

Europäischer Rat und Parlament haben sich auf eine grundlegende Reform des EU-Zollsystems verständigt. Ziel ist es, Zollverfahren zu vereinfachen, den Datenaustausch zu digitalisieren und die Kontrollen insbesondere im E-Commerce zu stärken

Quelle und weitere Informationen: Europäischer Rat

20. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen

Die EU hat ihr 20. Sanktionspaket beschlossen und verschärft damit den Druck auf den Energie- , Finanz- sowie Rüstungssektor. Es enthält eine umfassende Liste mit 36 Benennungen und weiteren 120 individuellen Einträgen (der größten Anzahl der letzten zwei Jahre), die vor- und nachgelagerten Segmente des russischen Energiesektors betreffen.

Quelle und weitere Informationen: Europäischer Rat

Neues Guidance-Dokument der EU-Kommission zur Kooperation zwischen AEO und Zollbehörden veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat ein neues Guidance Dokument „AEO – Customs Cooperation to Detect, Report and React to Suspicious Activities“ veröffentlicht, das die Zusammenarbeit zwischen Zollbehörden und Wirtschaftsbeteiligten im Kampf gegen illegalen Handel, Drogenschmuggel und organisierte Kriminalität stärken soll.

Quelle und weitere Informationen: zoll.de

Pflanzengesundheitszeugnisse für Norwegen

Ab dem 1. Mai benötigen alle Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse mit EU-Ursprung, die über Deutschland nach Norwegen eingeführt werden sollen, ein Pflanzengesundheitszeugnis aus dem Ursprungsland sowie ein Pflanzengesundheitszeugnis zur Wiederausfuhr.

Quelle und weitere Informationen: Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen

Warenverkehr mit MERCOSUR / Veröffentlichung einer Guidance zum Interimsabkommen

Die Europäische Kommission veröffentlichte zum Interims-Handelsabkommen EU-MERCOSUR einen Leitfaden zu den Ursprungsregeln (Guidance Document on rules of origin) in englischer Sprache. Der durch eine Projektgruppe ausgearbeitete Leitfaden ist nicht rechtsverbindlich und sollte in Verbindung mit dem Interims-Handelsabkommen gelesen werden.

Quelle und weitere Informationen: zoll.de

Geplante Section 301-Maßnahmen der US-Regierung gegenüber der EU

Die DIHK hat in einer Stellungnahme zu Section 301 Maßnahmen der USA betont, dass zusätzliche US-Zölle und damit verbundene Datenerhebungen den transatlantischen Handel belasten.

Quelle und weitere Informationen: DIHK

MERCOSUR: Anerkennung von Ursprungszeugnissen bei der Einfuhr in die EU

Die Europäische Kommission hat am 17. April eine Bekanntmachung zum Interimsabkommen mit MERCOSUR veröffentlicht, das ab dem 1. Mai vorläufig angewandt wird.

Quelle und weitere Informationen: zoll.de

CBAM: Erste Zertifikatspreise veröffentlicht

Die EU-Kommission hat erstmals den Preis für CBAM-Zertifikate veröffentlicht. Im Jahr 2026 wird die Kommission für jedes Kalenderquartal vier vierteljährliche Preise berechnen und veröffentlichen. Ab 2027 berechnet und veröffentlicht die Kommission wöchentliche Preise.

Quelle und weitere Informationen: Europäische Kommission

EU einigt sich auf umfassende Reform des Zollrechts

Rat und Europäisches Parlament haben sich auf die umfassendste Reform des EU Zollrechts seit Bestehen der Zollunion geeinigt. Kernpunkte sind ein zentraler EU Zolldaten Hub, die Einrichtung einer neuen EU Zollbehörde in Lille sowie strengere und effizientere Regeln insbesondere für den E Commerce. Ziel der Reform ist es, Verfahren zu digitalisieren, den Binnenmarkt besser zu schützen und zugleich rechtssichere Erleichterungen für verlässliche Unternehmen zu schaffen.

Quelle und weitere Informationen: Europäischer Rat

EU / Australien: Freihandelsabkommen mit deutlichen Zollvorteilen

Die EU und Australien haben sich auf den Abschluss eines Freihandelsabkommens sowie auf eine neue Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft verständigt. Künftig sollen mehr als 99 Prozent der Zölle auf EU Warenausfuhren nach Australien entfallen, wodurch Unternehmen aller Größenordnungen um rund 1 Milliarde Euro pro Jahr entlastet werden. Das Abkommen verbessert den Marktzugang und stärkt die wirtschaftliche Zusammenarbeit.

Quelle und weitere Informationen: Europäische Kommission

Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr Kroatien

Ab dem 20.März 2026 nimmt Kroatien an der Zentralen Zollabwicklung Ausfuhr (CCE) und somit am elektronischen Nachrichtenaustausch mit Deutschland teil. Bereits angebunden sind Schweden, Dänemark, Österreich, Bulgarien, Slowenien, Luxemburg und die Slowakei.

Quelle und weitere Informationen: zoll.de

Elektronische EUR.1 Warenverkehrsbescheinigungen im Warenverkehr mit der Schweiz

Die Schweiz stellt seit dem 16. März 2026 Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 elektronisch aus. Die Echtheit kann über einen QR Code oder einen Validierungslink direkt geprüft werden, wodurch sich der Präferenznachweis vereinfacht.

Quelle und weitere Informationen: zoll.de

Verbringen von Kraftstoffen aus anderen Staaten

Aufgrund der derzeit hohen Verbraucherpreise für Kraftstoffe, kann es unter Umständen attraktiv sein, im benachbarten Ausland zu tanken. Der Zoll bietet eine Übersicht der aktuell geltenden energiesteuerrechtlichen Regelungen beim Verbringen von Kraftstoffen aus anderen Mitgliedsstaaten der EU bzw. aus Drittstaaten.

Quelle und weitere Informationen: zoll.de

Beginn der Erhebung und Verarbeitung der Steuer-ID für die Erteilung von zollrechtlichen Bewilligungen

Für die Bearbeitung einiger Anträge für zollrechtliche Vereinfachungen ist es notwendig, bestimmte sachbezogene oder persönliche Daten zu erheben. Die Informationen sind erforderlich, damit die Zollbehörden Ihre Anträge vollständig prüfen und darüber entscheiden können. Weitere Informationen darüber, von welchen Personen die Steuer-ID benötigt wird und wie das Verfahren zwischen den Hauptzollämtern und den Finanzämtern geregelt ist, können Sie dem „Merkblatt zum Art. 24 UZK-IA und der Steuer-ID“ entnehmen.

Quelle und weitere Informationen: zoll.de

EU Mercosur Abkommen: Start der vorläufigen Anwendung

Die Europäische Kommission informiert, dass das EU Mercosur Abkommen ab 1. Mai 2026 vorläufig angewendet werden soll. Damit rückt die praktische Umsetzung der vereinbarten Regelungen im Handel zwischen der EU und den Mercosur Staaten näher. Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die neuen Rahmenbedingungen einstellen.

Quelle und weitere Informationen: Europäische Kommission

Neues Sanktionsstrafrecht: Deutlich schärfere Vorgaben für Unternehmen

Seit Februar 2026 gelten durch die Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 deutlich verschärfte Strafvorschriften für Sanktionsverstöße. Zahlreiche bislang bußgeldbewehrte Verstöße – darunter Meldepflichtverletzungen und leichtfertige Dual Use Verstöße – sind nun strafbar, und Unternehmensbußgelder steigen auf bis zu 40 Millionen Euro. Außerdem entfällt die frühere 48 Stunden Schonfrist bei neuen EU Sanktionsmaßnahmen.

Quelle und weitere Informationen: GTAI

Warenverkehr mit den Pazifik-Staaten / Änderung des Protokolls II (Ursprungsregeln)

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 18. März 2026 im Amtsblatt (EU) L/2026/498 den Beschluss Nr. 1/2026 des Handelsausschusses, der mit dem Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits eingesetzt wurde, vom 30. Januar 2026 zur Änderung bestimmter Bestimmungen des Protokolls II über die Bestimmung des Begriffs Erzeugnisse mit Ursprung in oder Ursprungserzeugnisse und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen.

Quelle und weitere Informationen: zoll.de

F Gase und Ozon VO: Berichtspflichten bis Ende März sowie neue ATLAS Regeln

Unternehmen, die F Gase oder ozonabbauende Stoffe importieren oder in der EU in Verkehr bringen, müssen ihre Berichtspflichten bis zum 31. März 2026 erfüllen. Zudem verlangt ATLAS ab sofort bei vereinfachten Anmeldungen die vollständige Angabe des Versenders/Ausführers sowie die Nutzung der einschlägigen TARIC Codierungen (z. B. Y123, L100).

Quelle und weitere Informationen: zoll.de

Onlineverpflichtung ab 1. Januar 2027 für Formulare im Bereich Genussmittelsteuern

Ab 1. Januar 2027 wird die Nutzung des Zoll-Portals für eine Vielzahl von Formularen im Genussmittelsteuerbereich verpflichtend. Grundlage für die Verpflichtung ist § 3 Abs. 2 der Verbrauch-und-Luftverkehrsteuerdaten-Übermittlungs-Verordnung (VStDÜV).

Vorläufige Anwendung des Abkommen zwischen der EU und dem Mercosur

Am 27. Februar kündigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die vorläufige Anwendung des Mercosur-Abkommens an, nachdem Uruguay und Argentinien ratifiziert hatten. Die Ratifizierung durch Paraguay und Brasilien wird bis zum Sommer 2026 erwartet. Die vorläufige Anwendung kann am ersten Tag des zweiten Monats nach Notifizierung erfolgen.

Warenverkehr mit Ländern, die am Schema allgemeiner Zollpräferenzen (APS) teilnehmen

Streichung von Indonesien bzw. São Tomé und Príncipe aus Anhängen der APS-Verordnung. Damit wird Indonesien mit Wirkung vom 1. Januar 2027 aus Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 gestrichen.

Warenverkehr mit den WPA-Staaten der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas (SADC)

Liste der Vormaterialen mit Ursprung in Südafrika, die nicht zu Kumulierungszwecken verwendet werden können. Die veröffentlichte Liste enthält Codes der Nomenklatur des HS Ausgabe 2022, zu denen der Text in Bezug auf die entsprechenden Materialien aus der TARIC-Datenbank der EU entnommen werden kann.

Quelle und weitere Informationen: zoll.de

Neue Zollvorschriften für kleine Pakete: Rat gibt endgültig grünes Licht

Der EU Rat hat die Zollfreigrenze für Kleinsendungen abgeschafft und ab dem 1. Juli 2026 einen pauschalen Übergangszoll von 3 Euro pro Warenkategorie eingeführt, um fairere Wettbewerbsbedingungen im Onlinehandel zu schaffen.

Quelle und weitere Informationen: Rat der Europäischen Union

Zolltarif/Einfuhrzoll: Neue Ausgabe des Harmonisierten Systems ab 1. Januar 2028

Zum 1. Januar 2028 tritt die neue Ausgabe des Harmonisierten Systems in Kraft. Sie bringt u.a. neue Codes für medizinische Produkte, klarere Regeln für Nahrungsergänzungsmittel sowie eine überarbeitete Einordnung von Kunststoffabfällen. Unternehmen sollten ihre Warennummern frühzeitig prüfen und Anpassungen vorbereiten.

Quelle und weitere Informationen: GTAI

Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzregeln / Aktualisierte Informationen (Stand 1. Februar 2026)

Das revidierte Regionale Übereinkommen (RÜ) trat am 01.01.2025 in Kraft. Am 31.12.2025 endete der Übergangszeitraum, in welchem das alte RÜ (oder das alte dem RÜ vorausgehende Protokoll) noch parallel zum revidierten RÜ angewendet werden konnte.

Quelle und weitere Informationen: zoll.de

Regionales Übereinkommen / Vermerk „REVISED RULES“ bei der Ausfuhr nach Ägypten

Nach einer Mitteilung der Kommission wendet Ägypten bis zum Abschluss seiner internen Ratifizierungsverfahren, das revidierte Regionale Übereinkommen auf Basis befristeter nationaler Maßnahmen an, um eine Störung der Kumulierung zu verhindern. Im Rahmen dieser befristeten Maßnahmen verlangen die ägyptischen Behörden, dass Ursprungsnachweise für Ausfuhren aus der Europäischen Union explizit auf die Anwendung der revidierten Regeln hinweisen. Aus diesem Grund empfiehlt die Europäische Kommission, dass Ursprungsnachweise, ausgestellt oder ausgefertigt für die Ausfuhr nach Ägypten, den Vermerk „REVISED RULES“ beinhalten sollen, um in den Genuss einer Zollpräferenzbehandlung zu kommen.

Sicherheitsanmeldungen für EU-Einfuhren ab 2025 verpflichtend

Ab 31. Januar 2025 sind summarische Eingangsanmeldungen (Safety and Security Declarations) für Waren aus der EU bei der Einfuhr nach Großbritannien verpflichtend. Die Abgabe erfolgt über S&S GB. Voraussetzung ist eine kompatible Software oder die Nutzung eines Community System Providers (CSPs). Verantwortlich für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldungen ist der Beförderer beziehungsweise Betreiber des Transportmittels.

Quelle und weitere Informationen: GTAI

Interimshandelsabkommen EU-Chile gilt ab 1. Februar

Das Interimshandelsabkommen (ITA) zwischen der EU und Chile tritt am 1. Februar 2025 in Kraft und ersetzt das bisherige Assoziierungsabkommen.

Quelle und weitere Informationen: Europäische Kommission

Türkei erhebt auch 2025 Schutzzölle

Um die heimische Wirtschaft zu schützen, erhebt die Türkei traditionell Schutzzölle auf zahlreiche Waren. Eine konsolidierte Aufstellung der betroffenen Waren wurde am 31. Dezember 2024 im türkischen Amtsblatt veröffentlicht. Waren mit Ursprung in der EU, den EFTA-Staaten und anderen Ländern, mit denen die Türkei Freihandelsabkommen unterhält, sind von den Sonderzöllen nicht betroffen. Zum Nachweis des Ursprungs EU reicht eine Ursprungserklärung auf der Rechnung oder eine Lieferantenerklärung bzw. Langzeit-Lieferantenerklärung aus.

Quelle und weitere Informationen: GTAI

Atlas – Einfuhr

Die Europäische Kommission hat mit Beschluss (EU) 2024/311 bekannt gegeben, dass ab dem 1. Januar 2025 ein überarbeitetes Regionales Übereinkommen anwendbar ist und damit auch neue Unterlagenerfordernisse für die Anerkennung von Präferenzen für Waren mit Ursprung im Raum Pan-Europa-Mittelmeer (PEM) gelten.

Quelle und weitere Informationen: www.zoll.de

EU und Mercosur schließen historisches Abkommen ab

Nach 25 Jahren Verhandlungen haben die beiden Wirtschaftsblöcke den Abschluss des Abkommens verkündet, das die transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen neu gestalten wird. Das Abkommen zwischen der EU und dem Mercosur hat enorme rechtliche Bedeutung für Unternehmen. Es schafft einen neuen Rechtsrahmen, der die Handelsbeziehungen zwischen den beiden Blöcken umgestaltet. Neben anderen Vorteilen sieht das Abkommen einen Abbau von Bürokratie und Kosten vor und vereinfacht die Verfahren für die Vermarktung von Waren und Produkten zwischen den Blöcken.

Quelle und weitere Informationen: GTAI

ATLAS-Ausfuhr: Verschiebung des technischen Endes der EU-weiten Übergangsphase zur Umstellung auf AES-P1

In der ATLAS-Teilnehmerinformation 0689/24 vom 29. November (veröffentlicht am 6. Dezember) wurde das ursprünglich für den 11. Februar 2025 angesetzte Ende der EU-weiten Übergangsphase für AES auf Ende 2025 verschoben. Daher bleibt die Datenstruktur für AES vorerst die der Übergangsphase. Sobald ein genaues Enddatum feststeht, wird es bekannt gegeben.

Quelle und weitere Informationen: www.zoll.de

Neue CBAM-Informationsblätter

Die Generaldirektion Steuern und Zollunion der Europäischen Kommission hat neue Informationsblätter in verschiedenen Sprachen für Hersteller von CBAM-Waren in Nicht-EU-Ländern veröffentlicht. Diese Infoblätter bieten wichtige Informationen und hilfreiche Links für Unternehmen, die Aluminium, Düngemittel, Strom, Wasserstoff sowie Eisen und Stahl herstellen und in die EU exportieren.

Quelle und weitere Informationen: Europäische Kommission

Ukraine nähert sich dem EU-Zollrecht

Das ukrainische Parlament verabschiedete einen neuen Gesetzesentwurf, der sich der vollständigen Anwendung des EU-Zollrechts annähert.

Quelle und weitere Informationen: GTAI

Verlängerung der Einreichungsfrist für LkSG-Berichte

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat mitgeteilt, dass die Frist für die Einreichung von Berichten gemäß § 10 Absatz 2 LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) erneut verlängert wird.

Quelle und weitere Informationen: www.bafa.de

Aktualisierung der Anhänge der EU-Dual-Use-Verordnung

Mit der Delegierten Verordnung vom 5. September 2024 hat die Europäische Kommission die Aktualisierung des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 2021/821 (EU-Dual-Use-Verordnung) auf den Weg gebracht. Voraussichtlich tritt diese Delegierte Verordnung ab November 2024 in Kraft.

Quelle und weitere Informationen: www.bafa.de

Verpackungen in Europa: Die wichtigsten Regelungen für 27 Länder auf einen Blick

Bagatellgrenzen, Meldepflichten, Recyclingquoten: Wie die EU-Mitgliedstaaten die novellierte EU-Verpackungsrichtlinie umgesetzt haben und was in weiteren europäischen Ländern gilt, beschreibt die Deutsche Industrie- und Handelskammer in einer jüngst überarbeiteten Veröffentlichung.

Quelle und weitere Informationen: www.dihk.de

Änderungen in der Ausfuhrliste

Am 17. Juli wurde die Ausfuhrliste durch die 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung aktualisiert. Diese Liste, die als Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung (AWV) geführt wird, bestimmt die nationalen Genehmigungspflichten für Rüstungs- und Dual-Use-Güter. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bietet einen unverbindlichen Überblick über die am 23. Juli in Kraft getretenen Änderungen im Teil I der Ausfuhrliste.

Quelle und weitere Informationen: www.bafa.de

Einfuhrzölle für ukrainische Waren

Die EU führt wieder Zölle für Hafer ein, indem sie das Zollkontingent für Hafer aus dem Assoziierungsabkommen EU-Ukraine (Anhang I-A) wieder in Kraft setzt. Auch für Eier und Zucker wurden Zölle wieder eingeführt.

Quelle und weitere Informationen: Industrie- und Handelskammer Magdeburg

EU erweitert Sanktionen gegen Belarus

Die EU hat nach der Verabschiedung des 14. Sanktionspakets gegen Russland ihre Sanktionen gegen Belarus erweitert und an die Russlandsanktionen angepasst. Ziel ist es, das Risiko der Umgehung bestehender Sanktionen zu minimieren.

Quelle und weitere Informationen: www.zoll.de

Die afrikanische kontinentale Freihandelszone AfCFTA

Die Afrikanische Union hat Fortschritte bei den Verhandlungen erzielt und neue Protokolle zum Abkommen verabschiedet. Weitere Länder wollen der Guided Trade Initiative beitreten.

Quelle und weitere Informationen: GTAI

Anerkennung elektronisch ausgestellter Warenverkehrsbescheinigungen A.TR.

Nach Mitteilung der Europäischen Kommission können nunmehr alle im Normalverfahren elektronisch von den Zollbehörden der Türkei ohne Unterschrift ausgestellten Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. unabhängig von ihrem Ausstellungsdatum anerkannt werden. Hierfür muss die Warenverkehrsbescheinigung A.TR. anstelle einer Nasssignatur aber einen QR-Code und – wie bisher üblich – einen Link auf die Website zur Überprüfung der Echtheit der Warenverkehrsbescheinigung A.TR. enthalten.

Quelle und weitere Informationen: www.zoll.de

Rumänien: Meldepflicht RO e-Transport

Seit dem 15.12.2023 müssen alle grenzüberschreitenden Straßentransporte von Gütern über das RO e-Transportsystem angemeldet werden, unabhängig von der Art der Waren. Zum 01.07.2024 werden entsprechende Sanktionen eingeführt.

Quelle und weitere Informationen: Deutsch-Rumänische Industrie- und Handelskammer

Aussetzung von Zöllen auf Ukraine-Importe verlängert

Infolge des Krieges hat die Europäische Union zur Stärkung der Wirtschaft und Stabilisierung des Handels die Aussetzung von Einfuhrzöllen und Kontingenten für Produktimporte aus der Ukraine bis zum 5. Juni 2025 verlängert.

Quelle und weitere Informationen: Rat der europäischen Union

Sanktionsumgehung / Hinweis ausländische Tochterunternehmen

Das BMWK hat ein neues Hinweispapier zu den Sanktionsumgehungen nach Russland veröffentlicht. Die eindrückliche Auswertung der Handels- und Zolldaten zwischen deutschen Muttergesellschaften und ihren ausländischen Tochtergesellschaften durch die Europäische Kommission sollte daher zum Anlass genommen werden, zielgerichtete interne Kontroll- und Compliance-Maßnahmen durchzuführen.

Quelle und weitere Informationen: www.bmwk.de

Ausstellung der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1/EUR-MED

Der Zoll informiert auf seiner Website, dass nach Empfehlung der Europäischen Kommission künftig nur noch die Bezeichnung „Europäische Union” im Präferenzverkehr verwendet werden sollte. In Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1/EUR-MED sollte in Feld 2, Zeile 1 und in Feld 4 als Ursprungsland generell nur „Europäische Union” eingetragen werden. Damit soll die Ursprungslandesangabe Europäische Gemeinschaft komplett entfallen.

Quelle und weitere Informationen: www.zoll.de

Präferenznachweise ab dem 1. Mai 2024 nur noch im Original

Während der Covid-Pandemie konnten Präferenznachweise (EUR.1, EUR-MED, A.TR, etc.) für die Gewährung von Präferenz ausnahmsweise mit digitaler Signatur oder einem Stempel oder Siegel der zuständigen Behörden oder als Kopie auf Papier vorgelegt werden. Diese Maßnahme läuft am 1. Mai 2024 aus.

Quelle und weitere Informationen: www.zoll.de

Dienstleistung „EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement, CBAM-Portal“ Release 3.0

Am 26. Februar 2024 wird die Dienstleistung „EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement, CBAM-Portal“ Release 3.0 veröffentlicht. Mit diesem Release wird die Verwaltung der Vollmachten ausgebaut, welche den Nutzerinnen und Nutzern mehr Kontrolle und Sicherheit bietet.

Quelle und weitere Informationen: www.zoll.de

Nachweis des Unionscharakters von Waren

Ab dem 1. März 2024 werden die Statusnachweise T2L und T2LF für Wirtschaftsbeteiligte ausschließlich elektronisch über das System PoUS ausgestellt und bei der Gestellung nach Wiederverbringung in das Zollgebiet der Union verwendet. Die Umstellung erfolgt sowohl für das Normalverfahren als auch für das vereinfachte Verfahren unter Inanspruchnahme der Bewilligung eines zugelassenen Ausstellers.

Quelle und weitere Informationen: www.zoll.de

CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM)

Die Informationen zur Verordnung (EU) 2023/956 zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichsystems (carbon border adjustment mechanism – CBAM) wurden ergänzt und aktualisiert.

Quelle und weitere Informationen: www.zoll.de

Leitfaden zur Intrahandelsstatistik 2024

Die Intrahandelsstatistik erfasst den tatsächlichen Warenverkehr von Gemeinschaftswaren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft. Das Statistische Bundesamt bietet dazu einen aktuellen Leitfaden an.

Quelle und weitere Informationen: Statistisches Bundesamt

Neue Gebührenpflicht für Amtshandlungen in der Ausfuhrkontrolle

Am 16. September 2023 ist die Besondere Gebührenverordnung des BMWK und BAFA für Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung (GebV) in Kraft getreten. Damit sind für gebührenfähige Leistungen, die ab dem 1. Januar 2024 beantragt werden, Gebühren zu erheben.

Quelle und weitere Informationen: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen

Das Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen steht in der Ausgabe 2024 zum Download bereit. Es ist ab dem 1. Januar 2024 anzuwenden.Auf die Vorbemerkungen wird hingewiesen.

Quelle und weitere Informationen: www.zoll.de

Verlängerung der Geltungsdauer des Schemas allgemeiner Zollpräferenzen

Die Europäische Kommission veröffentlichte im Amtsblatt Serie L vom 27. November 2023 die Verordnung (EU) 2023/2663 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. November 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen.

Quelle und weitere Informationen: www.zoll.de

Geschenke über die Grenze

Informieren Sie sich über die Zollbestimmungen von Geschenken an Geschäftspartner weltweit und erhalten Sie einen Überblick über die kulturellen Besonderheiten, die es zu beachten gibt.

Quelle und weitere Informationen: Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken

BAFA erhebt Gebühren für Ausfuhrgenehmigungen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhebt ab dem 1. Januar 2024 Gebühren für seine Leistungen im Bereich der Ausfuhrkontrolle.

Quelle und weitere Informationen: Bundesgesetzblatt

Europäische Kommission: Neuer Leitfaden soll Unternehmen helfen, Umgehung von Sanktionen zu erkennen und zu vermeiden

Die Kommission hat einen Leitfaden für europäische Unternehmen veröffentlicht, wie sie bei ihren Geschäftspartnern Risiken der Umgehung von Sanktionen erkennen, bewerten und verstehen können – und wie sie diese Risiken vermeiden können. Dieser Leitfaden gibt einen allgemeinen Überblick: Was müssen die Wirtschaftsbeteiligten in der EU tun, um die im EU-Recht vorgeschriebene Sorgfaltspflicht zu erfüllen?

Quelle und weitere Informationen: Europäische Kommission

BREXIT: UK verschiebt Importkontrollen erneut

Die britische Regierung hat zum fünften Mal die Einführung von Importkontrollen infolge des EU-Austritts des Landes verschoben. Laut neuem Zeitplan sollen neue Kontrollen ab dem 31.01.2024, dem 30.04.2024 sowie dem 31.10.2024 greifen.

Quelle und weitere Informationen: www.gov.uk

Gemeinsames Versandverfahren

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 ist die Ukraine dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beigetreten. Von der Europäischen Kommission wurde eine Guidance veröffentlicht, die vom staatlichen Zolldienst der Ukraine für Wirtschaftsbeteiligte erstellt wurde, die das gemeinsame Versandverfahren in die Ukraine und aus der Ukraine nutzen möchten.

Quelle und weitere Informationen: www.zoll.de

CE-Kennzeichnung bleibt unbefristet in Großbritannien gültig

Das britische Ministerium für Wirtschaft und Handel hat in einer Pressemitteilung am 1. August 2023 mitgeteilt, dass das Vereinigte Königreich die CE-Kennzeichnung weiterhin anerkennen wird. Damit entfällt die Pflicht zur Umstellung auf das UKCA-Label. Unternehmen können ihre CE-gekennzeichneten Produkte somit wie bisher auf dem britischen Markt in Verkehr bringen. Das UKCA-Label kann freiwillig verwendet werden.

Quelle und weitere Informationen: GTAI

Schweiz: Abschaffung der Industriezölle 2024

Die Schweiz schafft zum 1. Januar 2024 die Zölle auf Industriegüter ab. Betroffen davon sind alle Industriegüter, die ab Kapitel 25 im Zolltarif gelistet sind. Darüber hinaus wird der Schweizer Zolltarif grundlegend überarbeitet und vereinfacht.

Quelle und weitere Informationen: Schweizerische Eidgenossenschaft

EU und Neuseeland unterzeichnen ehrgeiziges Freihandelsabkommen

Die EU und Neuseeland haben am 9. Juli 2023 ein Freihandelsabkommen unterzeichnet, mit dem sich beide Seiten auf ehrgeizige Verpflichtungen im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung geeinigt haben. Das Abkommen wird Unternehmen in der EU ab dem ersten Jahr der Anwendung einen Zollabbau in Höhe von jährlich etwa 140 Millionen Euro bringen. Dadurch dürfte der bilaterale Handel innerhalb eines Jahrzehnts um bis zu 30 Prozent wachsen, und die EU-Exporte könnten jährlich um bis zu 4,5 Milliarden Euro steigen. Die EU-Investitionen in Neuseeland könnten um bis zu 80 Prozent ansteigen. In dem Abkommen sind ferner beispiellose Nachhaltigkeitsverpflichtungen enthalten wie die Einhaltung des Übereinkommens von Paris und der grundlegenden Arbeitnehmerrechte. Das Abkommen wird nun dem Europäischen Parlament zur Zustimmung übermittelt. Sobald das Ratifizierungsverfahren sowohl in der EU als auch in Neuseeland abgeschlossen ist, tritt es in Kraft.

Quelle und weitere Informationen: Europäische Kommission

Für Einfuhren von Waren mit Ursprung in Ghana in die EU wird ab dem 20. August 2023 das System des „ermächtigten Ausführers“ durch das System des „registrierten Ausführers“ ersetzt

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 12. Juli 2023 im Amtsblatt (EU) C245 eine Mitteilung über den gültigen Ursprungsnachweis bei der Einfuhr von Ursprungserzeugnissen Ghanas in die Europäische Union im Rahmen des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (WPA) zwischen der EU und Ghana ab dem 20. August 2023.

Quelle und weitere Informationen: www.zoll.de

Wareneinfuhren aus Israel

Die Europäische Kommission hat auf ihren Internet-Seiten die Liste der präferenzrechtlich nicht begünstigten Orte mit den siebenstelligen Postleitzahlen zum 9. Juni 2023 aktualisiert.

Quelle und weitere Informationen: www.zoll.de

EU-Konsultation zur Durchführungsverordnung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus

Die Initiative für das CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz CBAM) dient dem Ziel, im Einklang mit dem Pariser Übereinkommen die CO2-Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 55 Prozent zu reduzieren. In diesem Zusammenhang sind alle Unternehmen innerhalb der EU, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel oder Wasserstoff aus Drittländern importieren, von Berichtspflichten betroffen. Danach müssen alle Importe ab dem 1. Oktober 2023 quartalsweise gemeldet werden.

Quelle und weitere Informationen: IHK Mittlerer Niederrhein

Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2023/956: CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM)

Am 17. Mai 2023 ist die Verordnung (EU) 2023/956 zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichsystems (carbon border adjustment mechanism – CBAM) in Kraft getreten, mit dem die EU ihrem Ziel näherkommen möchte, bis spätestens zum Jahr 2050 klimaneutral zu werden. Sie gilt ab 1. Oktober 2023. Die von der vorgenannten Verordnung betroffenen Waren (z.B. Düngemittel, Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Wasserstoff) ergeben sich aus Anhang I der Verordnung. In einem Übergangszeitraum vom 1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2025 findet die Verordnung jedoch nur mit beschränkten Verpflichtungen für die Einführer betroffener Waren Anwendung, bevor sie ab 1. Januar 2026 vollständig anzuwenden ist. Von CBAM betroffen ist das Zollverfahren zur „Überführung zur Überlassung in den zollrechtlich freien Verkehr“. Während des Übergangszeitraums sind unabhängig von anderen Verpflichtungen in der Zollanmeldung keine Angaben nach der vorgenannten Verordnung erforderlich.

Quelle und weitere Informationen: www.zoll.de

Die wichtigsten EU-Freihandelsabkommen im Überblick

Mit knapp 80 Ländern hat die Europäische Union (EU) bereits Handelsabkommen abgeschlossen. Mit weiteren Ländern verhandelt die EU derzeit Abkommen der neuen Generation.

Quelle und weitere Informationen: GTAI

Registrierung von Herstellern, die nach China exportieren

Die Ausfuhr von zahlreichen Produktkategorien aus der Bundesrepublik Deutschland nach China war bislang ohne vorheriges Listungsverfahren bei den chinesischen Behörden möglich (traditioneller Handel). In dem Dekret Nummer 248 des Zentralen Zollamtes der Volksrepublik China (GACC) vom 12. April 2021 fordert die chinesische Seite erstmals die Etablierung eines Listungsverfahrens für deutsche Betriebe, die diverse Produktkategorien nach China exportieren möchten. Um weiterhin einen reibungslosen Handel zu gewährleisten, führt GACC die Registrierung der traditionell exportierenden Herstellerbetriebe auf Basis eines Pre-Listings durch.

Ukraine führt neue Registrierungspflicht für Zollabfertigung ein

Der ukrainische Zollkodex wurde in Bezug auf die Zollanmeldung mit Wirkung zum 1. Juli 2021 geändert. Nun können auch ausländische Importeure ihre Ware anmelden.

Verbot und Kennzeichnung von Einwegkunststoffartikeln

Am 20. Januar 2021 wurde die Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Nach dieser Verordnung dürfen seit dem 3. Juli 2021 die betroffene Einwegkunststoffprodukte nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Nach der Verordnung wird die jeweils erste Abgabe auf dem Markt untersagt. Betroffen sind damit Hersteller und Importeure.Diese dürfen die Produkte nicht mehr dem Markt zuführen.

Kein Rahmenabkommen mit der Schweiz

Der schweizerische Bundesrat beendet die Verhandlungen über ein neues Rahmenabkommen mit der Europäischen Union. Die bilateralen Verträge bleiben aber erhalten.

eCommerce – Informationen zu den Neuerungen ab 1. Juli 2021

Ab dem 1. Juli 2021 fällt die bisherige Freigrenze von 22 Euro für eine Einfuhrabgabenbefreiung weg. Hierdurch treten für den eCommerce umfangreiche Änderungen in Kraft.

Gewissheit des Einführers bei Einfuhren aus dem Vereinigten Königreich

Gemäß des seit dem 1. Januar 2021 anwendbaren Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (GB) kann ein Antrag auf Zollpräferenzbehandlung auf der „Gewissheit des Einführers“ beruhen.

EU-Binnenmarkt: Neue Leitfäden für Unternehmen

Am 5. März 2021 hat die EU-Kommission drei Leitfäden zur Erleichterung des freien Warenverkehrs angenommen. Das reibungslose Funktionieren des Warenbinnenmarktes ist insbesondere für exportierende deutsche Unternehmen wichtig und im Hinblick auf die Erholung der Wirtschaft infolge der Pandemie von größter Bedeutung.

Zoll und Einfuhr kompakt – Nigeria

Zoll und Einfuhr kompakt – Nigeria gibt Exporteuren einen Überblick über Handelsabkommen, Zollverfahren, Warenbegleitdokumente, Einfuhrabgaben sowie Verbote und Beschränkungen.

Einführung der elektronischen Genehmigungserteilung im Bereich des Außenwirtschaftsrechts zum 1. März 2021

Das BAFA wird ab dem 1. März 2021 Genehmigungen, Nullbescheide, Auskünfte sowie Verlängerungen und Änderungen von Bescheiden im Bereich des Außenwirtschaftsrechts ausschließlich in elektronischer Form erlassen.

Ursprungsregeln im Präferenzverkehr mit Großbritannien

Der Zoll hat die Online-Datenbank „Warenursprung und Präferenzen“ um die ursprungsrechtlichen Inhalte des Handels- und Kooperationsabkommens (TCA) mit dem Vereinigtem Königreich ergänzt.

Brexit-FAQs der AHK Großbritannien

Die AHK Großbritannien hat die wichtigsten Fragen und Antworten zum Brexit auf ihrer Internetseite zusammengestellt.

EU erhebt Antidumpingzölle gegen türkische Produkte

Laut EU-Amtsblatt erhebt die Europäische Union seit dem 7. Januar 2021 vorläufige Antidumpingzölle auf bestimmte Stahlprodukte mit Warenursprung Türkei.

Großbritannien: Der Brexit und seine Folgen

Seit dem 1. Januar 2021 ist Großbritannien aus Sicht der Europäischen Union ein Drittland. Dies bedeutet, dass sich für die Geschäfte mit dem Königreich viele Regelungen geändert haben.

Brexit: Änderungen der umsatzsteuerlichen Regelungen

Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU am 31.12.2020 ändern sich auch die umsatzsteuerlichen Regelungen. Das BMF-Schreiben vom 10. Dezember 2020 der Finanzverwaltung weist auf die Änderungen hin. Die wichtigsten Informationen für Sie im Überblick: Der Dienstleistungsverkehr mit Großbritannien und Nordirland unterliegt ab dem 01.01.2021 den geltenden Vorschriften der Umsatzsteuer für das Drittlandsgebiet. Auch der Warenverkehr nach Großbritannien unterliegt ab dem 01.01.2021 den geltenden umsatzsteuerlichen Regelungen für das Drittlandsgebiet. Dem gegenüber gelten im Warenverkehr mit Nordirland die umsatzsteuerlichen Regelungen für den innergemeinschaftlichen Handel fort. Hintergrund ist das „Protokoll zu Irland/Nordirland“ in dem im Austrittsabkommen ein besonderer Status für Nordirland vereinbart wurde. Bei der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Nordirland findet das Präfix „XI“ Anwendung. Waren, die von einem Mitgliedsstaat nach Großbritannien geliefert werden und deren Transport vor 01.01.2021 beginnt und nach dem 31.12.2020 endet, werden wie innergemeinschaftliche Lieferungen behandelt. Es ist eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des britischen Unternehmens mit dem Präfix „GB“ zu verwenden. Darüber hinaus sind die weiteren Voraussetzungen für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen zu beachten. Lieferungen eines britischen Unternehmens werden unter den vorgenannten Bedingungen als innergemeinschaftlicher Erwerb betrachtet. Auf die Umsatzbesteuerung des Erwerbs wird jedoch verzichtet, wenn der Unternehmer die Besteuerung der Einfuhr nachweist.

Brexit: Handbuch für Spediteure

Der Leitfaden enthält Informationen über den praktischen Ablauf des Warenverkehrs ab 1. Januar 2021. Er betrifft den Transport zwischen der Europäischen Union (EU) und Großbritannien. Dazu zählen England, Schottland und Wales. Für Nordirland gelten durch das Nordirland-Protokoll des Austrittsabkommens Sonderregeln. Hierzu hat die britische Regierung einen separaten Leitfaden angekündigt.

Brexit und Außenwirtschaftsrecht

Lieferungen in das Vereinigte Königreich Großbritannien (ohne Nordirland) sowie auf die Kanalinseln und die Isle of Man sind ab 1. Januar 2021 außenwirtschaftsrechtlich als Ausfuhren, Lieferungen aus den vorgenannten Gebieten in die EU rechtlich als Einfuhren und nicht mehr als Verbringungen anzusehen. Bezüglich des Warenverkehrs sind die einschlägigen Genehmigungs- und Überwachungspflichten zu beachten.

China: Exportkontrollgesetz tritt ab Dezember 2020 in Kraft

Der Nationale Volkskongress der Volksrepublik China hat am 17. November 2020 beschlossen, dass ab dem 1. Dezember 2020 das neue Exportkontrollgesetz der Volksrepublik China in Kraft tritt. Von diesen Regelungen können deutsche Exporteure betroffen sein.

Brexit: Visumsanträge ab 1. Dezember 2020 möglich

Das britische Einwanderungsrecht befindet sich im Umbruch. Zwei wichtige Rechtssetzungsverfahren zur Vorbereitung auf das Ende der Übergangsphase sind kürzlich abgeschlossen worden. Für unternehmensintern Entsandte und Arbeitsmigranten wird es künftig eine Visumspflicht geben. Visa unter den neuen Regelungen, die ab Januar 2021 gelten, können bereits ab 1. Dezember 2020 um 9 Uhr britischer Zeit (10 Uhr deutscher Zeit) beantragt werden.

World Business Outlook der Auslandshandelskammern

Die deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) und die zu ihnen gehörenden Delegiertenbüros und Repräsentanzen haben im Herbst 2020 ihre Mitgliedsunternehmen zu ihren Geschäftserwartungen vor Ort befragt. Der „AHK World Business Outlook“ gibt die Umfrageergebnisse von mehr als 3.500 Rückmeldungen zusammengefasst wieder.

Neuerungen eCommerce: Änderungen für Post- und Kuriersendungen ab dem 1. Juli 2021

Um Wettbewerbsverzerrungen zwischen Lieferanten von Sendungen von innerhalb und außerhalb der EU aufzulösen, wird ab dem 1. Juli 2021 auf alle in die EU eingeführten Sendungen die Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Diese Rechtsänderungen wurden geschaffen, um eine Umsatzbesteuerung in dem EU-Mitgliedstaat zu erzielen, in dem der Empfänger ansässig ist und somit auch der Verbrauch stattfindet. Die Wertgrenze von 22 Euro entfällt ab diesem Zeitpunkt: Das heißt, auch für Einfuhrsendungen aus Drittstaaten mit einem Wert unter 22 Euro entstehen Abgaben. Ab dem 1. Juli 2021 muss für jede Sendung eine elektronische Zollanmeldung abgegeben werden. Bis zu einer Wertgrenze von 150 Euro ist die Zollanmeldung mit einem reduzierten Datensatz möglich.

Coronavirus: So unterstützen AHKs Unternehmen weltweit in der Krise

Mit welchen Einschränkungen müssen Sie bei der Entsendung von Mitarbeitern oder Warenlieferungen an den Grenzen weltweit rechnen? Können meine ausländischen Partner noch produzieren und liefern oder sind sie von Lockdowns betroffen? Welche Wirtschaftshilfen können Sie für Ihre Niederlassungen weltweit in Anspruch nehmen? Antworten auf diese und auf weitere aktuelle Fragen liefern Ihnen die AHKs weltweit.

Online-Tool zum Check von CSR-Risiken

Der CSR Risiko-Check wurde im Auftrag des niederländischen Außenministeriums entwickelt und identifiziert soziale Risiken in der Lieferkette. Er richtet sich an Unternehmen, die ins Ausland exportieren, aus dem Ausland importieren oder Produktionsstätten im Ausland unterhalten.

Türkei: Hinweis zur Ursprungsangabe „Europäische Union“

Aktuell liegen unterschiedliche Informationen über die Akzeptanz der türkischen Zollverwaltung über die allgemeine Ursprungsangabe „Europäische Union“ in IHK-Ursprungszeugnissen vor. Oftmals werden diese aktuell nur noch in Kombination mit der Angabe des einzelstaatlichen Ursprungs der EU-Mitgliedstaaten anerkannt. Ob es sich um Einzelfälle oder generell für alle Ursprungszeugnisse für die Türkei gilt, ist noch unklar.

ICC Force-Majeure-Klauseln nun auf Deutsch

ICC Germany hat eine deutsche Version der „ICC Force Majeure and Hardship Clauses 2020“ veröffentlicht. Mit der Aufnahme der Klauseln in ihre internationale Verträge treffen Unternehmen eine klare Regelung für den Fall, dass eine Vertragspartei aufgrund von höherer Gewalt nicht liefern kann. Erstmals hat die ICC auch eine kürzere, vereinfachte Fassung veröffentlicht, die sich insbesondere an kleinere und mittelständische Unternehmen richtet.

USA: Änderung der Warenmarkierung von „Hong Kong“ auf „China“

Waren mit Ursprung in „Hong Kong“ müssen für den Export in die USA künftig mit „China“ gekennzeichnet werden. Die entsprechende Verordnung (Executive Order 13936) wurde am 11. August 2020 im Federal Register Vol. 85 No. 155 veröffentlicht.

Informationen zu in Vietnam ausgestellten Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1

Bezugnehmend auf die Fachmeldung vom 28. August 2020 zu in Vietnam ausgestellten Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1, deren Hintergrund mit einem guillochierten Überdruck in Blau statt in Grün versehen ist, hat die Europäische Kommission den vietnamesischen Behörden eine Übergangsfrist hinsichtlich der Verwendung dieser nicht konformen Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 gewährt.

Holzverpackung beim Export: Worauf ist zu achten?

Im internationalen Güterverkehr genutztes Verpackungsholz kann Schädlinge enthalten. Damit diese nicht in neue Gebiete eingeschleppt werden können, darf nach der Richtlinie zur Regelung von Holzverpackung im internationalen Handel – kurz ISPM 15 – nur behandeltes Holz verwendet werden.

Russland erhöht Zollgebühren

Der Beschluss N 342 über die neuen Zollsätze und die Grundlagen für die Berechnung der Zollgebühren trat am 1. August in Kraft. Die Änderungen gelten unabhängig von Warenkategorien für die Zollabfertigung zum freien Warenverkehr. Auch Waren, für die eine Zollanmeldung für den vorübergehenden Gebrauch vorliegt, sind betroffen.

USA: Änderung bei Strafzöllen zum 01.09.2020 angekündigt

Am 18. Oktober 2019 hat die USA Strafzölle gegen EU-Waren verhängt. Nach einer ersten Änderung der Zollsätze und des betroffenen Warenkreises im Februar 2020, ändern sich zum 1. September 2020 die betroffenen Warenkreise und Ursprungsländer, wenn auch nur geringfügig.

Coronavirus: wirtschaftliche Auswirkungen auf Auslandsmärkten

Das Coronavirus hat sich zu einer weltweiten Pandemie ausgeweitet. Damit kommen das öffentliche und wirtschaftliche Leben in immer mehr Ländern zum Erliegen. In einem Themenspecial beleuchtet Germany Trade & Invest (GTAI) die wirtschaftlichen Auswirkungen weltweit.

5-Punkte Maßnahmenpaket für die deutsche Exportwirtschaft

Die deutsche Exportwirtschaft spürt die Auswirkungen der Corona-Pandemie sehr deutlich. Neben Störungen in den Lieferketten und bei der Abwicklung der Projekte im Ausland haben sich auch die Finanzierungsbedingungen deutlich verschlechtert. Den bewährten staatlichen Exportkreditgarantien („Hermes-Bürgschaften“) kommt in dieser Situation eine besonders hohe Bedeutung zu. Sie sichern Auslandsgeschäfte gegen politische und wirtschaftliche Risiken ab, beispielsweise auch bei Zahlungsschwierigkeiten ausländischer Kunden. Die Bundesregierung hat deshalb ein weiteres Maßnahmenpaket beschlossen, das die Finanzierung von Exportgeschäften erleichtert.

Vorbereitung auf das Ende des Übergangszeitraums mit dem Vereinigten Königreich: Europäische Kommission verabschiedet Vorbereitungsmitteilung

Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung angenommen, die nationalen Behörden, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern dabei helfen soll, sich auf die unvermeidlichen Änderungen vorzubereiten, die das Ende des Übergangszeitraums mit sich bringen wird. Am 1. Januar 2021 wird es Änderungen im grenzüberschreitenden Austausch zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich geben – unabhängig davon, ob ein Abkommen über die künftige Partnerschaft bestehen wird oder nicht

Quelle und weitere Informationen: Europäische Kommission

Bericht über Handelshindernisse: EU setzt trotz des zunehmenden Protektionismus Markterschließung außerhalb Europas fort

Dank der erfolgreichen Maßnahmen der Europäischen Union erwirtschafteten europäische Unternehmen im Jahr 2019 8 Mrd. EUR an zusätzlichen Ausfuhren. Allerdings sind protektionistische Tendenzen im Welthandel mittlerweile fest verwurzelt, wie aus der großen Zahl neuer Handelshindernisse deutlich wird, durch die EU-Ausfuhren eingeschränkt werden. Unter anderem zu diesem Ergebnis kommt der von der Europäischen Kommission veröffentlichte Jahresbericht über Handels- und Investitionshindernisse.

China: Qualitätserklärung beim Export von Masken und Medizinprodukten notwendig

Die Ausfuhr nicht-medizinischer und medizinischer Waren unterliegen Regeln: Nun sind bestimmte Erklärungen beizufügen. Chinesische Exporteure, die nichtmedizinische Schutzmasken exportieren möchten, müssen vor der Ausfuhr eine Qualitätserklärung abgeben. Die Erklärung ist auf einem zweisprachigen Formular (Chinesisch und Englisch) abzugeben. Die Erklärung ist sowohl vom chinesischen Exporteur als auch vom Importeur im Empfangsland zu unterzeichnen. Darin bestätigt der chinesische Exporteur, dass die Masken entweder chinesischen Vorschriften oder denen des Einfuhrlandes entsprechen. Der Importeur im Einfuhrland bestätigt, dass die Masken nur zu nichtmedizinischen Zwecken dienen und dass er diese Information auch an Dritte weitergibt. Es dürfen nur Masken exportiert werden, die von zugelassenen Herstellungsbetrieben stammen.

Algerien akzeptiert vorübergehend Kopien der EUR.1

Die algerische Zollverwaltung hat mitgeteilt, dass sie bei der Einfuhr von Waren vorübergehend auch Kopien der Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 anstelle des Originals akzeptiert. Dabei verpflichtet sich der Wirtschaftsbeteiligte, das Original spätestens nach drei Monaten vorzulegen. Diese vorübergehende Maßnahme bezieht sich nur auf Bescheinigungen, die im Rahmen des Assoziationsabkommens zwischen Algerien und der EU nach dem 1. März 2020 ausgestellt wurden und gilt für die Zeit der Coronakrise. Für Waren mit Ursprung in der EU können grundsätzlich bei Vorlage der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED begünstigte Zölle oder Zollfreiheit aufgrund der Regelungen des Europa-Mittelmeer-Abkommens zwischen der EU und Algerien geltend gemacht werden.

Rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols: EU verlängert Sanktionen um ein Jahr

Der Rat hat heute beschlossen, die als Reaktion auf die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols durch die Russische Föderation verhängten Sanktionen bis zum 23. Juni 2021 zu verlängern. Zu den derzeit geltenden restriktiven Maßnahmen gehören Verbote, die sich gegen die Einfuhr von Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol in die Union sowie gegen Infrastruktur- oder Finanzinvestitionen und Tourismusdienstleistungen auf der Krim oder in Sewastopol richten. Außerdem unterliegen die Ausfuhr bestimmter Güter und Technologien in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation und Energie oder im Zusammenhang mit der Prospektion, Exploration und Förderung von Öl‑, Gas- und Mineralressourcen den restriktiven Maßnahmen der EU, wenn diese für Unternehmen mit Sitz auf der Krim oder zur Nutzung auf der Krim bestimmt sind.

Brexit: Neuer Zolltarif veröffentlicht

Die Übergangsphase dauert voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2020. Mit dem Ende der Übergangsphase gehört das Vereinigte Königreich nicht mehr zur Zollunion der Europäischen Union (EU). Danach gelten für Einfuhren in das Vereinigte Königreich nicht mehr der Gemeinsame EU-Zolltarif, sondern der neue, sogenannte UK Global Tariff (UKGT). Die britische Regierung hat zum UKGT ein Online-Tool veröffentlicht. Zum Online-Tool: www.gov.uk

Zoll / Fristversäumnisse aufgrund der COVID-19-Pandemie

Fristversäumnisse durch Beteiligte, die nachweisbar bedingt sind durch die Einschränkungen und Beein- trächtigungen aufgrund der COVID-19-Pandemie, werden möglichst nicht mit negativen Folgen für den Beteiligten verknüpft.

Einführung von EU-Zusatzzöllen für Produkte mit US-Ursprung

Die EU-Kommission hat mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, ab dem 8. Mai 2020 in einem ersten Schritt zusätzliche Wertzölle in Höhe von 20 Prozent beziehungs-weise 7 Prozent auf bestimmte Produkte mit US-Ursprung zu erheben.

Aktualisierung der Ausfuhrliste

Am 21. April 2020 ist mit der Vierzehnten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung die Ausfuhrliste aktualisiert worden.

Informationen zu Ausfuhrbeschränkungen für persönliche Schutzausrüstungen (Stand: 29.04.2020)

Die Europäische Kommission hat die Durchführungsverordnung (EU) 2020/568 vom 23. April 2020 über die Einführung der Verpflichtung zur Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung bei der Ausfuhr bestimmter Produkte erlassen. Die Durchführungsverordnung trat am 26. April 2020 in Kraft und ersetzt die Durchführungsverordnung (EU) 2020/402. Die Durchführungsverordnung sieht nur noch Genehmigungspflichten vor für bestimmte Schutzbrillen und Visiere, Mund-Nasen-Schutzausrüstung, Schutzkleidung.

Coronakrise / Zoll

Alle Informationen zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf den Zoll. Themenbereiche: Reiseverkehr, Zölle, Verbote und Beschränkungen, Außenwirtschaftsrecht, Steuern, Financial Intelligence Unit (FIU)

ATLAS-Einfuhr: Neue Unterlagencodierung 9DFA „Einfuhr von medizinischen Hilfsgütern aufgrund der Corona-Situation“

Aufgrund seiner weltweiten Ausbreitung ist das Corona-Virus von der Weltgesundheitsorganisation WHO am 11. März 2020 zu einer Pandemie erklärt worden. Zur Eindämmung / Verlangsamung der Pandemie werden dringend medizinische Hilfsgüter benötigt. Zu diesen Gütern gehören u.a.:– medizinischer Mund-Nasen-Schutz– Handschuhe– medizinische Schutzkittel, -mäntel, -anzüge– Schutzbrillen / Gesichtsschutzschilde– Hauben– Desinfektionsmittel Für eine vorrangige Zollabfertigung dieser Güter ist es erforderlich, diese anhand eines eindeutigen in der Zollanmeldung enthaltenen Kriteriums identifizieren zu können . Dafür steht in ATLAS-Einfuhr seit dem 27.03.2020 folgende neue Unterlagencodierung zur Verfügung: 9DFA „Einfuhr von medizinischen Hilfsgütern aufgrund der Corona-Situation“

Corona: Ein- und Ausreisestopps

Die tagesaktuelle Lage weltweit finden Sie auf der Homepage der International Air Transport Association.

Corona-Websites der deutschen Auslandshandelskammern

Wichtige Informationsquellen aus Deutschland und den Auslandshandelskammern weltweit.

Aktuelle Fachmeldungen des Zolls zu den Auswirkungen der Coronakrise

Das Robert Koch-Institut schätzt derzeit eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus über importierte Waren als unwahrscheinlich ein, da im Vorfeld eine Kontamination stattgefunden haben müsste und das Virus nach dem weiten Transportweg noch aktiv sein müsste.

Coronavirus SARS-CoV-2: Anordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie von Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr für bestimmte Schutzausrüstung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 4. März 2020 eine Anordnung von Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr erlassen (BAnz AT 04.03.2020 B1), wonach bestimmte Schutzausrüstung einem Ausfuhr-/Verbringungsverbot unterliegt. Ziffer II dieser Anordnung sieht Ausnahmeregelungen von dem Ausfuhr-/Verbringungsverbot vor. Ziffer III der Anordnung eröffnet in bestimmten Fallgruppen die Ausfuhr oder Verbringung der Güter nach vorheriger Genehmigung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Anordnung trat mit Veröffentlichung am 4. März 2020 in Kraft.

Informationswebseite der AHK Greater China zum Coronavirus

Aufgrund der Situation und der Vorschriften zum Coronavirus-Ausbruch haben die Büros der Deutschen Auslandshandelskammer (AHK) in China eine Informations-Webseite und ein Krisenmanagement-Team eingerichtet. Unternehmen können sich laufend zu den neuesten Entwicklungen informieren und ihre Fragen per E-Mail an das Krisenmanagement-Team richten.

Sachstand BREXIT im Bereich Warenursprung und Präferenzen

Bewertet man die Auswirkungen des Brexit auf das Warenursprungs- und Präferenzrecht, so müssen zwei Themenkomplexe deutlicher voneinander getrennt betrachtet werden: VK und EU: Zollrechtliche AbwicklungIm möglichen Austrittsabkommen werden u.a. die übergangsweise geltenden zollrechtlichen Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich (VK) und der restlichen EU (EU-27) nach dem Austrittsdatum (voraussichtlich 31. Januar 2020) geregelt. Dadurch wird Zeit gewonnen, um die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zu regeln. Während der sogenannten „Übergangsfrist“, die zunächst bis Ende 2020 gelten soll, bleibt aus zollrechtlicher Sicht im Handel zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU-27 alles beim Alten. Die Ausgestaltung eines künftigen präferenziellen Handelsabkommens ist hingegen noch völlig offen. Freihandelsabkommen der EU-27Der zweite Aspekt ist der weltweite Handel der EU-27 mit ihren präferenziellen Partnerstaaten, wenn Erzeugnisse mit EU/VK-Ursprung gehandelt oder bei Herstellungsprozessen in der EU verwendet werden. Dies wird durch das Austrittsabkommen nicht geregelt. Das Präferenzrecht beruht auf völkerrechtlichen Verträgen mit Drittstaaten (Präferenzabkommen), die unabhängig von einem einzelnen Mitgliedsstaat mit der Europäischen Union abgeschlossen wurden.

Präferenzieller Warenverkehr mit den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG)

Für den präferenziellen Warenverkehr mit den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) findet ab dem 1. Januar 2020 das System des registrierten Ausführers (REX) verpflichtende Anwendung. Zum Nachweis des präferenziellen Ursprungs sind danach nur noch Erklärungen zum Ursprung vorgesehen. Bei Sendungen mit Ursprungserzeugnissen im Wert von nicht mehr als 10.000 Euro ist die Ausfertigung durch jeden Ausführer möglich. Ist diese Wertgrenze überschritten, kann nur ein REX eine Erklärung zum Ursprung ausfertigen. Dies gilt sowohl für Einfuhren in die EU aus einem ÜLG als auch für Ausfuhren aus der EU in ein ÜLG. Bei der Einfuhr in die EU ab dem 1. Januar 2020 können Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 Ursprungserklärungen auf der Rechnung nur noch dann anerkannt werden, wenn sie vor dem 1. Januar 2020 ausgestellt oder ausgefertigt wurden und innerhalb ihrer Gültigkeit vorgelegt werden. Die Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 in der EU ist ab dem 1. Januar 2020 nicht mehr möglich.

ATLAS-IMPOST (Importabfertigung von Post- und Kuriersendungen)

Im Rahmen der Umsetzung des Mehrwertsteuerdigitalpakets wird zum 1. Januar 2021 unter anderem die derzeit vorgesehene Umsatzsteuerbefreiung für die Einfuhr von Kleinsendungen mit einem Wert bis 22 Euro, wie sie insbesondere im E-Commerce vorkommen, entfallen. Gleichzeitig treten umfangreiche Änderungen des europäischen Zollrechts in Kraft. Dies hat zur Folge, dass anders als bisher im E-Commerce üblich, grundsätzlich elektronische Zollanmeldungen erforderlich werden.

Änderung bei der Anwendung der Gebrauchtwarenregelung zum 1. Januar 2020 und Klarstellung der Aufbewahrungsfrist von Lieferantenerklärungen

Für Gebrauchtwaren kann ein Präferenznachweis auch ausgestellt/ausgefertigt werden, wenn die üblichen Nachweispapiere (wie insbesondere Lieferantenerklärungen) wegen Ablaufs der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nicht mehr vorliegen. Bei Lieferantenerklärungen handelt es sich um Unterlagen nach Art. 15 Abs. 1 UZK (Zollkodex der Union). Daher sind diese abweichend von den Regelungen in den Ursprungsprotokollen und Art. 51 UZK in Deutschland gemäß § 147 Abs. 1 Nr. 4a i.V.m. Abs. 3 AO stets zehn Jahre aufzubewahren.

Warum Sie Ihren Browser aktualisieren sollten

Am 21. Januar 2020 wird das Sicherheitsniveau aller Internetseiten des Zolls auf den Standard TLS 1.2 (ein Sicherheitsstandard für den Transport von Daten) angehoben. Dies ist notwendig, um eine sichere Kommunikation im Internet zu gewährleisten. Internetnutzer, die Browser mit älteren Versionen (vor 2014) verwenden, können dann auf die Online-Angebote des Zolls nicht mehr zugreifen. Dies betrifft nicht nur die Website www.zoll.de, sondern alle Online-Fachanwendungen des Zolls!

Ausweitung von Handelsschutzmaßnahmen durch die EU

Anwendung von Antidumping- und Ausgleichszöllen auf dem Festlandsockel und in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Mitgliedstaaten.

Aktualisierung der Anhänge der EG-Dual-Use-Verordnung

Mit der Delegierter Verordnung vom 17. Oktober 2019 hat die EU-Kommission die Aktualisierung der Anhänge I, IIa bis IIg und IV (in Bezug auf die von diesen Anhängen erfassten Güter) der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (EG-Dual-Use-Verordnung) auf den Weg gebracht. Voraussichtlich wird diese Delegierte Verordnung im Dezember 2019 in Kraft treten.

Antragstellung weiterhin über den Internetantrag AEO-Bewilligung (IAEO

) Seit dem 1. Oktober 2019 erfolgt die Antragstellung auf eine Bewilligung für den Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) europaweit grundsätzlich mit den Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung (Artikel 6 Zollkodex der Union) über das EU Trader Portal (eAEO). Allerdings können die Mitgliedstaaten auch auf nationale elektronische Systeme zurückgreifen. In Deutschland erfolgt die AEO-Antragstellung daher weiterhin ausschließlich über die gewohnten Möglichkeiten, d.h. bevorzugt elektronisch über den „Internetantrag AEO-Bewilligung“ oder auch über das Papierformular 0390.