Compliance-Screening · EU · UN · OFAC

Sanktionslistenprüfung Software: Jeden Geschäftspartner geprüft, jede Prüfung belegbar.

BEO Sanktionslistenprüfung gleicht Kunden, Lieferanten und weitere Beteiligte automatisch gegen die relevanten Sanktionslisten ab, bei der Anlage, bei jeder Änderung und bei jeder Listenaktualisierung. Jeder Prüfvorgang wird mit Zeitpunkt, Listenstand und Ergebnis dokumentiert.

Kostenlose Demo buchenPreise ansehen
EU · UN · OFAC und weitere ListenTagesaktuellSAP · Dynamics 365 · REST-APISaaS oder InhouseAb 56 € / Monat
Prüfergebnisse

Adressbestand mit Status: Unbedenklich · Treffer zu prüfen · Als Fehltreffer bewertet · Gesperrt. Neue Treffer nach der letzten Listenaktualisierung sind hervorgehoben.

Alle relevanten Listen geprüft.
EU-SanktionslisteUN-SanktionslisteSDN-Liste (OFAC)Consolidated Non-SDN (OFAC)UK-Sanktionsliste (HMT)Denied Persons List (BIS)Entity List (BIS)Unverified List (BIS)Military End User List (BIS)Statutory Debarment ListAdministrative Debarment ListJapan End User List (METI)
EU-SanktionslisteUN-SanktionslisteSDN-Liste (OFAC)Consolidated Non-SDN (OFAC)UK-Sanktionsliste (HMT)Denied Persons List (BIS)Entity List (BIS)Unverified List (BIS)Military End User List (BIS)Statutory Debarment ListAdministrative Debarment ListJapan End User List (METI)
Der Status Quo

Einmal geprüft ist nicht geprüft.

Die meisten Unternehmen prüfen. Nur nicht vollständig und nicht dauerhaft.

Geprüft wird nur bei Neuanlage
Stichtag: Ein Geschäftspartner, der bei der Anlage unbedenklich war, kann später gelistet werden. Ohne erneute Prüfung des gesamten Bestands nach jeder Listenaktualisierung bleibt das unbemerkt: bis es jemand anders bemerkt.
Namensvarianten fallen durch
Schreibweise: Transliterationen aus dem Kyrillischen oder Arabischen, abweichende Schreibweisen, Namensteile in anderer Reihenfolge. Eine exakte Textsuche findet nichts. Der Eintrag ist trotzdem da.
Die Prüfung ist nicht nachweisbar
Kein Beleg: Wer in einer öffentlichen Liste einen Namen eingibt und kein Ergebnis erhält, hat geprüft, aber keinen Nachweis. Bei einer Prüfung zählt nicht, dass geprüft wurde, sondern dass es belegbar ist: mit Zeitpunkt, Listenstand und Ergebnis.
Die Haftung trifft die Geschäftsführung
Persönlich: Verstöße gegen das Bereitstellungsverbot sind kein Kavaliersdelikt und können straf- und bußgeldrechtliche Folgen für die handelnden Personen haben. Anders als bei vielen anderen Compliance-Themen ist die Verantwortung hier persönlich.
Automatisch prüfen. Bei jeder Änderung. Mit Nachweis.
Demo buchen →
Prüfumfang

Wer geprüft werden muss und wer dabei meist vergessen wird.

Kunden
Der offensichtliche Fall. Warenlieferung an eine gelistete Partei. Häufige Lücke: wird meist geprüft, aber nur bei Neuanlage und nicht laufend.
Lieferanten
Auch Zahlungen an gelistete Parteien fallen unter das Bereitstellungsverbot. Häufige Lücke: wird deutlich seltener geprüft als der Kundenstamm.
Abweichende Waren- und Rechnungsempfänger
Der eigentliche Empfänger kann ein anderer sein als der Auftraggeber. Häufige Lücke: wird häufig übersehen, weil nur der Auftraggeber im Stamm steht.
Beschäftigte
In bestimmten Konstellationen relevant. Etwa bei Zugang zu genehmigungspflichtigen Gütern oder Technologien. Rechtlich anspruchsvoll: Das Screening von Beschäftigten berührt Datenschutz und Arbeitsrecht und ist nicht pauschal zulässig. Umfang und Rechtsgrundlage gehören vorab geklärt.
Listenabdeckung

Gegen welche Listen geprüft wird.

Alle Listen werden laufend eingespielt und aktualisiert.

Konsolidierte EU-Sanktionsliste

Herausgeber: Europäische Union. Unmittelbar geltendes Recht. Die zentrale Liste für jedes Unternehmen mit Sitz in der EU.

UN-Sanktionsliste

Herausgeber: Vereinte Nationen. Grundlage vieler EU-Listungen, teilweise darüber hinausgehend.

OFAC-Listen (SDN u. a.)

Herausgeber: US-Finanzministerium. Betrifft auch deutsche Unternehmen, über US-Dollar-Transaktionen, US-Ursprungsgüter und US-Konzernverbindungen. Ein häufig unterschätzter Bereich.

Weitere geprüfte Listen

UK-Sanktionsliste (HM Treasury) · Consolidated Non-SDN (OFAC) · Denied Persons List (BIS) · Entity List (BIS) · Unverified List (BIS) · Military End User List (BIS) · Statutory Debarment List (State Dept.) · Administrative Debarment List (State Dept.) · Japan End User List (METI).

So läuft die Prüfung

Vier Auslöser. Ein Protokoll.

Geprüft wird bei Anlage, bei Änderung, bei jeder Listenaktualisierung, und jeder Vorgang wird protokolliert.

1
Prüfung bei Anlage und Änderung
Im Prozess: Sobald ein Geschäftspartner angelegt oder geändert wird, läuft die Prüfung, direkt im ERP über den Webservice, per Dateiübergabe oder über die BEO-Oberfläche. Es gibt keinen separaten Arbeitsschritt, der vergessen werden kann.
2
Neuprüfung bei jeder Listenaktualisierung
Der entscheidende Punkt: Wird eine Liste aktualisiert, muss der gesamte Adressbestand erneut geprüft werden. Neue Treffer werden hervorgehoben und gemeldet. Diese laufende Bestandsprüfung ist der Unterschied zwischen „wir prüfen“ und „wir sind geprüft“.
3
Treffer bewerten
Mit Begründung: Bei einem Treffer wird die geprüfte Adresse dem Listeneintrag gegenübergestellt. Übereinstimmungsgrad, abweichende Schreibweisen, Herkunftsliste. Sie bewerten den Treffer und halten die Begründung fest. Als Fehltreffer bewertete Fälle werden nicht erneut vorgelegt, solange sich weder Adresse noch Listeneintrag ändern.
4
Dokumentieren und archivieren
Prüfungsfest: Jeder Prüfvorgang wird protokolliert. Zeitpunkt, Auslöser, geprüfte Listen mit Stand, Ergebnis, Bewertung und Bearbeiter. Das Protokoll ist exportierbar und beantwortet die Frage eines Prüfers in Minuten statt in Tagen. Bei einem Treffer werden die hinterlegten Verantwortlichen automatisch per E-Mail informiert, auch dann, wenn gerade niemand in der Anwendung arbeitet.
Funktionen

Was das System für Sie übernimmt.

Von der Einzelprüfung bis zur automatischen Prüfung des gesamten Bestands.

Einzel- und Massenprüfung
Von der einzelnen Adresse bis zum vollständigen Adressbestand. Große Datenmengen werden im Stapel verarbeitet.
Erkennung von Namensvarianten
Abweichende Schreibweisen, Transliterationen und veränderte Namensreihenfolgen werden berücksichtigt, statt an einer exakten Textsuche zu scheitern.
Fehltreffer-Bewertung
Geprüfte Fehltreffer werden mit Begründung dokumentiert und nicht erneut vorgelegt, solange sich weder Adresse noch Listeneintrag ändern.
Drei Prüfwege
Direkt in der BEO-Oberfläche, per Dateiübergabe aus dem ERP (TXT, Excel, XML) oder über den Webservice im ERP-Prozess.
Automatische Benachrichtigung
Bei Treffern werden die hinterlegten Verantwortlichen per E-Mail informiert.
Prüfprotokoll und Archivierung
Lückenlose Dokumentation mit Zeitpunkt, Listenstand, Ergebnis, Bewertung und Bearbeiter: exportierbar für Prüfung und Audit.
Laufende Listenpflege
Alle eingebundenen Listen werden automatisch aktualisiert. Kein Download, kein manuelles Einspielen.
Steuerung der Prüfintervalle
Zeitpunkte und Häufigkeit der Datenübergabe steuern Sie in Ihrem ERP-System, passend zu Ihren internen Vorgaben.
Integrationen

Drei Wege. Sie wählen nach IT-Kapazität.

Kompatibel mit SAP ERP, SAP S/4HANA, Microsoft Dynamics 365, Business Central, proALPHA und weiteren Systemen. Die Prüfung lässt sich auch ergänzend zu einer bestehenden Auftrags- oder Warenwirtschaftslösung einsetzen.

Kein IT-Projekt
Weboberfläche
Prüfung direkt in der BEO-Oberfläche. Einzelne Adressen oder ganze Dateien. Der schnellste Einstieg, auch als Zwischenlösung geeignet.
Gering
Dateiübergabe
Adressdaten werden als TXT, Excel oder XML aus dem ERP übergeben und im Stapel geprüft. Zeitgesteuert oder ereignisbasiert.
Mittel
Webservice im ERP
Die Prüfung läuft im ERP-Prozess bei Anlage oder Änderung eines Geschäftspartners: Teil des Ablaufs statt ein zusätzlicher Schritt.
Zahlen

BEO Sanktionslistenprüfung in Zahlen

57 Mio. +
Prüfvorgänge im Jahr

Über BEO durchgeführt.

2.000+
Aktive Kunden

Unternehmen wickeln ihre Außenhandelsprozesse mit BEO ab.

1987
Seit diesem Jahr

Entwickelt BEO ausschließlich Zoll- und Außenhandelssoftware.

1 Tag
Bis zur ersten Prüfung

Zeit von der Beauftragung bis zur produktiven Nutzung der Weboberfläche.

Stimmen

Was Compliance-Verantwortliche sagen.

Preise

Sie zahlen für Prüfungen. Nicht für Funktionen.

Drei Modelle mit identischem Funktionsumfang. Sie wählen nach Prüfvolumen und Betriebsform. Alle Preise netto zzgl. MwSt.

 
Basic
ab 56 €/Monat

Überschaubarer Adressbestand, Einstieg ohne großes Volumen. SaaS.

zzgl. 0,016 € je Adressprüfung
Alle Funktionen
Laufende Listenpflege
Support und Updates
Angebot anfordern
 
Basic 100T
ab 187 €/Monat

Größerer Bestand oder häufige Bestandsprüfung.

100.000 Prüfungen inklusive
Alle Funktionen
Laufende Listenpflege
Support und Updates
Angebot anfordern
 
Inhouse
auf Anfrage
Lokale Installation
Alle Funktionen
Support und Updates über den Wartungsvertrag
Angebot anfordern
FAQ

Häufige Fragen zur Sanktionslistenprüfung.

Wer muss Sanktionslisten prüfen?+
Grundsätzlich jedes Unternehmen mit Sitz in der EU. Unabhängig von Größe, Branche und davon, ob Auslandsgeschäft betrieben wird. Das Bereitstellungsverbot untersagt es, gelisteten Personen und Organisationen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Das gilt auch bei rein innerdeutschen Geschäften. Eine Umsatz- oder Mitarbeiterschwelle gibt es nicht.
Für einen einzelnen Namen zu einem einzelnen Zeitpunkt: ja. Was dabei nicht abgedeckt ist: weitere relevante Listen wie UN und OFAC, abweichende Schreibweisen und Transliterationen, die erneute Prüfung des gesamten Bestands nach jeder Listenaktualisierung, und der Nachweis, dass geprüft wurde. Gerade der letzte Punkt ist in einer Prüfung entscheidend.
Nein. Das Bereitstellungsverbot bezieht sich auf jeden, dem Sie Waren, Dienstleistungen oder Zahlungen zur Verfügung stellen. Dazu gehören Kunden, Lieferanten, abweichende Waren- und Rechnungsempfänger sowie Banken und Zahlungsdienstleister. In der Praxis wird der Lieferantenstamm am häufigsten übersehen.
Eine feste gesetzliche Frequenz gibt es nicht. In der Praxis hat sich durchgesetzt: bei Anlage eines Geschäftspartners, bei Änderung relevanter Stammdaten und bei jeder Aktualisierung der Sanktionslisten gegen den gesamten Bestand. Der letzte Punkt ist der entscheidende, und derjenige, der manuell nicht leistbar ist.
Am Anfang mehr, als man erwartet. Das ist bei jedem Screening-System so und liegt in der Natur der Sache: Wer Namensvarianten zuverlässig finden will, findet zwangsläufig auch Ähnlichkeiten, die keine sind. Entscheidend ist, dass jeder Fehltreffer nur einmal bewertet werden muss. Danach wird er nicht erneut vorgelegt, solange sich weder Adresse noch Listeneintrag ändern. Der Aufwand konzentriert sich auf die Erstbewertung des Bestands, danach bleibt die laufende Bearbeitung überschaubar. Wer Ihnen ein System ohne Fehltreffer verspricht, prüft entweder zu eng oder beschreibt es zu optimistisch.
Das ist rechtlich anspruchsvoller als das Screening von Geschäftspartnern und nicht pauschal zulässig. Es berührt Datenschutz und Arbeitsrecht. In bestimmten Konstellationen, etwa bei Zugang zu genehmigungspflichtigen Gütern oder Technologien, kann es geboten sein. Umfang, Rechtsgrundlage und Beteiligung der Arbeitnehmervertretung sollten Sie vorab intern klären. Technisch ist es möglich; die rechtliche Bewertung liegt bei Ihnen.
Über die Weboberfläche ohne Schnittstelle nach ca. 1 Tag nach Beauftragung. Mit Dateiübergabe oder Webservice-Anbindung kommt die Integration dazu.
Zwei verschiedene Prüfungen, die zusammengehören. Die Sanktionslistenprüfung prüft, mit wem Sie Geschäfte machen. Die Exportkontrolle prüft, was Sie liefern und wofür. Dual-Use-Güter, Genehmigungspflichten, Verwendungszwecke. Wer in sensible Länder liefert, braucht beides. BEO Exportkontrolle lässt sich direkt mit der Sanktionsprüfung verbinden.

Diese Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.

Sanktionslistenprüfung Software | BEO